Mitschuld bei Parken in zweiter Reihe

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Ein Lkw parkte in zweiter Reihe und verengte so die Fahrbahn. Ein zweiter Lkw beschädigte beim Vorbeifahren das parkende Fahrzeug. Der Schaden wurde nur zu 75 Prozent entschädigt, da eine Mitschuld des parkenden Lkws im Raum stand.

Nach Ansicht des Amtsgerichts (AG) München, hatte das parkende Fahrzeug einen Mitwirkungsanteil in Höhe von 25 Prozent zu tragen. Die Betriebsgefahr sei im vorliegenden Fall verwirklicht gewesen, da der Lkw erheblich dazu beitrug, dass die Straße verengt war.

Die Klage des Geschädigten hatte vor dem AG keinen Erfolg. Eine Teilschuld kann auch auch bei parkenden Fahrzeugen bestehen.

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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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