Maklerrecht: Makler haftet für unterversicherte Gebäude

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Der Versicherungsnehmer hatte ein Gebäude erworbenund wollte dieses umbauen. Er beauftragte den Versicherungsmakler, das Umbauvorhaben abzusichern. Der Makler kümmerte sich nicht um die bereits bestehende Gebäudeversicherung des Voreigentümers und fragte auch beim Versicherungsnehmer keine Details dieser Police ab.

Im Laufe des Umbaus kam es zu einem Brand und das Gebäude wurde zerstört. Während der Gebäuderegulierung zeigte sich, dass das Gebäude unterversichert war. Daraufhin verklagte der Versicherungsnehmer den Makler. Dieser sah kein Verschulden bei sich, da er den Altvertrag des Gebäudes nicht gesehen beziehungsweise geprüft habe.

Nach Ansicht des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm liegt jedoch ein klares Beratungsverschulden vor. Der Versicherungsmakler er auf jeden Fall die Gebäudesummen überprüfen müssen und den Versicherungsnehmer auf das Risiko einer möglichen Unterversicherung beraten müssen.

Das OLG verurteilte den Makler: Er musste die Wiederherstellungskosten des Gebäudes zahlen.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/07) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de

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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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