Maklerhaftung: Auftritt eines Mehrfachagenten als Makler

740px 535px

Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm bewertete einen als Agenten auftretenden Vermittler als Makler, denn er werde in der Courtage-Zusage eines Versicherers als Makler bezeichnet. Außerdem habe er bei der Vermittlung nicht auf einzelne Versicherer beschränkt beraten, sondern er berate seine Kunden umfassender.

Darauf weise auch die Aussage des Kunden hin, der Makler habe ihm eine "bunte Mischung von Versicherungen" vermittelt.

Das OLG stellte hier die Maklerhaftung des Agenten eindeutig klar.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/11) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de

Für Versicherungsmagazin-Abonnenten ist dieser Service einmal jährlich kostenlos. Danach wird ein Betrag von 50 Euro plus MwSt. pro Urteil berechnet (bitte Abo-Nummer bereithalten).

Bitte denken Sie daran, Ihren Namen sowie Kontaktdaten anzugeben, wenn Sie mit der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert in Kontakt treten.

Vor der Verwendung eines hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.

Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

Alle Recht News