Krankenversicherung: Wann besteht ein Krankentagegeldanspruch?

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Der Krankentagegeldanspruch wird nicht in Frage gestellt, wenn der Versicherungsnehmer gelegentlich noch sein Büro aufsucht, um seiner Sekretärin Diktate über das ruhende Geschäft zu überbringen.

Ein Verstoß des Versicherungsnehmers gegen die Verpflichtung, wöchentlich seine Arbeitsunfähigkeit durch ärztliche Atteste nachzuweisen, macht den Versicherer dann nicht leistungsfrei, wenn er bisher unregelmäßige Atteste geduldet, kommentarlos reguliert und somit den Vertrauensbestand des Versicherungsnehmers nicht wieder ausgeräumt hat.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf erkannte die Leistungspflicht des Versicherers an.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/32) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de

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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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