Krankenversicherung: Teure Behandlungen müssen gezahlt werden

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Ältere Krankenversicherungs-Bedingungen haben meist einen größeren Leistungsumfang als die neueren. In den  älteren Vertragsbedingungen wurde nur nach der medizinischen Notwendigkeit reguliert. Somit sind auch teure Spezialbehandlungen erfasst.

Ändert der Versicherer später seine Musterbedingungen ab, hat jeder langjährige Versicherungsnehmer das Recht auf seine ursprünglichen Bedingungen.

Stimmt der Versicherungsnehmer aber per Unterschrift den neuen Bedingungen zu, verliert er seine vorherigen Vertragsrechte.

Der Bundesgerichthof trug mit dieser Entscheidung immens zur Verbraucherfreundlichkeit bei.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/34) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de

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Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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