Eine Beschränkung der Erstattung von psychotherapeutischen Aufwendungen in der privaten Krankenversicherung, auf bis zu 30 Sitzungen pro Kalenderjahr, ist wirksam.
Der Bundesgerichtshof vertrat hier die Ansicht des Versicherers und entschied gegen den Versicherungsnehmer.
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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert