Ist der VR einer PKV berechtigt, den Vertrag des VN wirksam anzufechten so hat der VN keine Möglichkeit wieder in die GKV als Pflichtmitglied zu rutschen.
Der VN bleibt trotz fehlender Krankenversicherung ein PKV-Versicherter, er muss sich also bei einem anderen privaten VR im Basistarif versichern. Eine Rückkehr in die GKV ist deshalb nicht möglich.
Auch vor dem LSG Sachsen hatte die Klage keinen Erfolg, der VN muss sich weiter privat versichern !
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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert