Vor allem Betriebe der Gastronomie hat der wochenlange Lockdown ans Existenzlimit gebracht. Nun müssen sich die Gerichte mit den Klagen von Unternehmern beschäftigen, die trotz Police für ihren Ausfall nichts von den Versicherern bekommen.
Wie die "Neue Osnabrücker Zeitung" auf Nachfrage bei zwei Dutzend Landgerichten herausgefunden hat, häufen sich die Klagen unter anderem der Restaurant-, Hotel- und Diskothekenbetreiber. Sie streiten mit den Versicherungsunternehmen um Leistungen aufgrund der von den Behörden verordneten Schließungen. Zentraler Punkt sei dabei "die unterschiedliche Auslegung von abgeschlossenen Betriebsausfallversicherungen" - mit Streitwerten bis in den sechsstelligen Bereich.
Für Pandemien nicht konzipiert
"Wo ein Anspruch besteht, wird ohne Wenn und Aber gezahlt. Für Pandemien ist die Betriebsschließungsversicherung aber ursprünglich nicht konzipiert. Daher sind in der Regel nur ganz wenige Corona-Fälle abgesichert", betonte eine Sprecherin des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) gegenüber der Zeitung. Auch hätten Versicherer bereits freiwillige Leistungen erbracht bei "immerhin der Hälfte der verbleibenden Schäden".
Dennoch klettert die Zahl der Klagen bei den befragten Landgerichten unter anderem in Hamburg, Münster, Leipzig, Stuttgart, München I, Flensburg, Kiel, Oldenburg, Osnabrück sowie in Dortmund, Köln, Kassel, Rostock, Dresden, Halle, Nürnberg-Fürth, Karlsruhe, Koblenz und Freiburg. Und die Kammern rechnen mit weiteren Rechtsstreitigkeiten. "Wir sind noch in einem sehr frühen Stadium. In der Regel versuchen sich die Streitparteien außergerichtlich zu einigen, da kann es einige Wochen oder Monate dauern, bis sie bei uns landen", zitiert die Zeitung einen Gerichtssprecher. Erste Entscheidungen sollen im Herbst fallen.
Zivilgerichte erwartet zusätzliche Arbeit
Auch beim Deutschen Richterbund gehen die Experten davon aus, "dass die zahlreichen Streitfragen anlässlich der Corona-Krise zunehmend auch die Gerichte beschäftigen werden". Geschäftsführer Sven Rebehn gab auf Anfrage an, dass auch auf die Zivilgerichte zusätzliche Klagen wegen der wirtschaftlichen Folgen durch Corona-Beschränkungen zukommen. Zugleich müsse die Strafjustiz unter anderem Betrugsverdachtsfällen bei Corona-Soforthilfen nachgehen.
Autor(en): Angelika Breinich-Schilly