In Zweifelsfällen hat der Versicherer das Recht, Schadenersatzforderungen Geschädigter zu begleichen, um weitere Ermittlungen oder einen Prozess zu vermeiden.
Lediglich bei nachweisbar unbegründeten Schadenersatzforderungen handelt der Versicherer in solchen Fällen pflichtwidrig.
Unterlässt er jedoch eine sachgemäße Prüfung und zahlt Forderungen „auf gut Glück“, hat der Versicherungsnehmer das Recht der Zurückstufung, infolge der entstandenen Regulierung, zu widersprechen.
Das Landgericht Düsseldorf entschied jedoch, auf Grund mangelnder Beweise seitens des Versicherungsnehmers, zugunsten des Versicherers.
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/31) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de
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Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert