Im vorliegenden Fall fiel ein Versicherungsnehmer (VN) auf den Rücken und zog sich dauerhafte Schädigungen zu. Bei einer Untersuchung wurde festgestellt, dass der er aber bereits vor dem Unfall unter einer Spinalkanalstenose litt.
Aufgrund dieser Vorerkrankung kürzte der Versicherer die Invaliditätsleistung um den entsprechenden Mitwirkungsanteil, was der VN nicht einsehen wollte, da er vor dem Unfall keine Beschwerden hatte.
Nach Ansicht des Gerichts ist es jedoch unbedeutend, ob bei einer Vorerkrankung bereits Beschwerden bestanden oder nicht, es kommt im Versicherungsfall allein auf die medizinisch festzustellende Mitwirkung an.
Das Oberlandesgericht Schleswig wies die Forderungen des VN auf höhere Invaliditätsentschädigung zurück.
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/28) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de
Für Versicherungsmagazin-Abonnenten ist dieser Service einmal jährlich kostenlos. Danach wird ein Betrag von 50 Euro plus MwSt. pro Urteil berechnet (bitte Abo-Nummer bereithalten). Bitte denken Sie daran, Ihren Namen sowie Kontaktdaten anzugeben, wenn Sie mit der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert in Kontakt treten.
Vor der Verwendung eines hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Autor(en): Susanne und Rudi Lehnert