Kein Rechtsschutz für stille Beteiligung

Steht im Versicherungsvertrag bezüglich eines Ausschlusses der selbstständigen Tätigkeit ein Satz wie: "Dies gilt auch dann, wenn die selbstständige Tätigkeit oder Vermögensverwaltung ohne planmäßigen Geschäftsbetrieb oder nicht berufsmäßig betrieben wird und nach § 24 ARB nicht versicherbar ist", gilt der Ausschluss auch für eine stille Beteiligung an einem Unternehmen, etwa an einer Immobilien AG. Damit entscheid das Landgericht Hannover zugunsten der Versicherungsgesellschaft.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 3/15) können Sie bei unseren Versicherungsberatern Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 0911-40 51 73 oder E-Mail: RudiLehnert@t-online.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer). Hinweis: Die hier besprochenen Fälle beziehen sich auf das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in der alten Fassung.

Das neue VVG gilt für alle neuen Versicherungsverträge ab dem 1. Januar 2008. Für alte Versicherungsverträge gilt das neue Recht ab dem 1. Januar 2009, jedoch nicht für Versicherungsfälle, die in der Zeitder Gültigkeit des alten VVG eingetreten sind.

Autor(en): Versicherungsmagazin

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