Kaskoversicherung: Gequotelter Schadenersatz greift auch bei Rückstufungsschaden

Im vorliegenden Fall kam es zu einem Verkehrsunfall zwischen den beiden Parteien. Die gesamtschuldnerische Haftung wurde auf 50 Prozent festgelegt und der Geschädigte forderte nun gerichtlich die Festsetzung der 50-prozentigen Ersatzleistung des Schädigers auf alle entstandenen Schäden. Dieser haftet, selbst wenn er nur anteiliger Schadensverursacher war, auch für den Rückstufungsschaden der Vollkaskoversicherung des Geschädigten in Höhe von 50 Prozent, entschieden die Richter vom Bundesgerichtshof.

Den vollständigen Urteilstext können Sie bei unseren Versicherungsberatern Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 0911-40 51 73 oder E-Mail: RudiLehnert@t-online.de.

Autor(en): Versicherungsmagazin

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