Haftungsrecht: Makler darf sich nicht auf Angaben des Versicherungsnehmers verlassen

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Wenn ein Makler die Angaben des Versicherungsnehmers selbst überprüfen kann, muss er sich auch selbst überzeugen und darf sich nicht nur auf die Angaben des VN verlassen.

Zu Grunde lag ein Gebäudevertrag, der bezüglich einer Elementarschadendeckung Entfernungsangaben zum nächsten Gewässer – zum Beispiel Fluss, Bach – als vorvertragliche Obliegenheiten abgefragt hatte.

Das Oberlandesgericht Nürnberg entschied gegen den Makler und für eine Haftungsinanspruchnahme des Maklers.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/31) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de

 

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Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

Autor(en): Susanne und Rudi Lehnert

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