Gebäudeversicherung: Nässeschäden durch undichte Fugen

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Wasser lief im Duschbereich durch eine undichte Fliesenfuge in die Wände und verursachte in der Folge Nässeschäden an der Gebäudesubstanz. Der Versicherer lehnte den Schaden ab, da er den "bestimmungswidrigen Austritt" des Leitungswassers als nicht gegeben sah. Das Wasser habe sich nicht im direkten Bereich zwischen Leitungsaustritt (Armatur und Abfluss) befunden, so seine Argumentation.

Nach Ansicht des Gerichts ist eine Dusche/Badewanne inklusive des zugehörigen umfassenden Fliesenspiegels eine Einheit. Tritt das Wasser innerhalb dieser Einrichtung bestimmungswidrig aus, etwa durch undichte Fugen zwischen Fliesen und Wannenrand oder an der Armatur, so liegt ein versicherter Leitungswasserschaden vor.

Das Oberlandesgericht Naumburg verurteilte den Versicherer zur vollen Schadenübernahme.

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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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