Veranlasst der Versicherungsnehmer nach einem Beratungsgespräch mit dem Agenten des Versicherers die Umstellung seiner Lebensversicherung in eine prämienfreie Versicherung, muss der Versicherer den Versicherungsnehmer nicht über Rechtsfolgen aufklären. Denn die Umwandlung fand nach dem Willen des Versicherungsnehmers statt.
Auch nach Ansicht des Oberlandesgerichts (OLG) Saarbrücken trifft den Versicherer keine Schuld, da er annehmen musste, dass sich der Versicherungsnehmer über die entstehenden Folgen bewusst war.
Das OLG wies die Klage des Versicherungsnehmers in dritter Instanz zurück.
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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert