Versicherungsmagazin-Autor Jürgen Evers erläutert auf Youtube, warum auch eine private Bekanntschaft den Makler nicht von den Folgen einer Fehlberatung entlastet.
Wenn ein Versicherungsmakler mit einem guten Kunden eine Bekanntschaft schließt, die sich zu einer Freundschaft entwickelt, ist das für ihn persönlich schön. Der freundschaftliche Kontakt bedeutet aber nicht, dass der Makler, wenn er seinem Freund Produkte oder Handlungen empfiehlt, nicht für die Folgen seines Rats einstehen muss. Ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm zeigt dies exemplarisch auf. Evers erläutert das Urteil im Youtube-Video. Im Beitrag "Fehlerhafte Beratung hat Konsequenzen" aus Versicherungsmagazin 9/2019 erläutert die Entscheidung des OLG ausführlich.
Hier können Sie das Video sehen:
Autor(en): Versicherungsmagazin.de