In diesem Fall wurde der Versicherungsnehmer durch einen Stapler an einen Plattenstapel gedrückt. Er wurde bewusstlos, erlitt dabei jedoch außer Prellungen keinen körperlichen Schaden.
Infolge des Unfalls entwickelte der Versicherungsnehmer eine posttraumatische Belastungsstörung. Weil jedoch ein körperlicher Schaden nicht eingetreten war, ist dies ein klarer Fall der ausgeschlossenen "psychischen Reaktion".
Die Klage des Versicherungsnehmers wurde vom Landgericht Dortmund.
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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert