Ein Koch, der auch eine Pension betrieb, verlor im Laufe mehrerer Jahre schleichend seinen Geruchs- und Geschmackssinn.
Da er seine Einkünfte nicht nur aus seiner Kochtätigkeit bezog, konnte ein sicherer Nachweis für eine Berufsunfähigkeit schwer erbracht werden. Die Beweispflicht der eingetretenen Berufsunfähigkeit liegt beim Versicherungsnehmer.
Nachdem eine mindestens 50-prozentige BU nicht nachgewiesen wurde, hatte die Klage vor dem Oberlandesgericht Hamm keinen Erfolg.
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/28) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de
Für Versicherungsmagazin-Abonnenten ist dieser Service einmal jährlich kostenlos. Danach wird ein Betrag von 50 Euro plus MwSt. pro Urteil berechnet (bitte Abo-Nummer bereithalten). Bitte denken Sie daran, Ihren Namen sowie Kontaktdaten anzugeben, wenn Sie mit der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert in Kontakt treten.
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert