Der Versicherungsnehmer erhielt etliche Jahre Leistungen aus einer Berufsunfähigkeits-Versicherung (BU) wegen Depressionen. Er war jedoch in gleichem Zeitraum selbstständig als Vermittler im Finanzdienstleistungsbereich tätig, was er dem Versicherer bei den Leistungsnachprüfungen verschwieg.
Der Versicherer stellte die Leistungen sofort ein nachdem er von der der Tätigkeit des Versicherungsnehmers erfuhr und forderte die bereits gezahlten BU-Renten wegen arglistiger Täuschung zurück.
Das Oberlandesgericht Bamberg gab dem Versicherer Recht. Der Versicherungsnehmer musste einen sechsstelligen Betrag zurückzahlen.
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/15) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de
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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert