Berufsunfähigkeit: Nicht jede Verweisung hat rechtlich Bestand

740px 535px

In den Bedingungen der Berufsunfähigkeits-Versicherung sind Verweisungsmöglichkeiten geregelt. Doch nicht jede von Versicherern eingewandte Verweisung ist rechtlich auch eine saubere Verweisungsmöglichkeit.

Im vorliegenden Fall verwies der Versicherer den Versicherungsnehmer auf eine Beschäftigungsmaßnahme, die für sechs Monate befristet war. Das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg hielt dies für unrechtmäßig und stellte weiterhin klar, dass zur konkreten Verweisung des Versicherungsnehmers auch eine tatsächlich verrichtete dauerhafte Tätigkeit beurteilt werden muss.

Das OLG verurteilte den Versicherer zur Zahlung der Berufsunfähigkeitsleistungen.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/42) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de

Für Versicherungsmagazin-Abonnenten ist dieser Service einmal jährlich kostenlos. Danach wird ein Betrag von 50 Euro plus MwSt. pro Urteil berechnet (bitte Abo-Nummer bereithalten). Bitte denken Sie daran, Ihren Namen sowie Kontaktdaten anzugeben, wenn Sie mit der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert in Kontakt treten. 

Vor der Verwendung eines hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.

Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

Alle Recht News