Berufsunfähigkeit: Eine BU ist auch bei Betriebsfortführung möglich

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Führt der Versicherungsnehmer nach Eintritt der Berufsunfähigkeit seinen Betrieb mit Hilfe beispielsweise von Geschwistern und unter starken Schmerzmitteln weiter, schließt dies eine Berufsunfähigkeits-Versicherung (BU) nicht aus.

Der Versicherer hat die volle Beweislast, wenn er die Leistungspflicht ablehnt. Hierbei genügt es nicht, durch allgemeine Hinweise die beruflichen Tätigkeiten des Versicherungsnehmers aufzuzeigen.

Das Oberlandesgericht Saarbrücken entschied gegen den Versicherer auf Leistungspflicht für den Versicherungsnehmer.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/17) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de

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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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