Bei arglistiger Täuschung alle Verträge prüfen

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Ist dem Versicherer (VR) bekannt, dass ein Versicherungsnehmer (VN) ihn beim Lebensversicherungsvertrag arglistig getäuscht hat, hat der VR die Pflicht, alle Verträge dieses Kunden auf eventuelle Anfechtungsgründe hin zu überprüfen. Tut er dies nicht, wird die allgemeine Kenntnis des VR zum aktuellen Wissen.

Das Urteil des Bundesgerichtshofes fiel zugunsten des VN aus.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/44) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de

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Vor der Verwendung eines hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.

Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls und handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

Autor(en): Susanne und Rudi Lehnert

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