Die Rechtsschutzdeckung umfasst ausschließlich die Verfolgung der eigenen rechtlichen Ansprüche.
Tritt der Versicherungsnehmer Ansprüche an einen Dritten ab, auch wenn es nur deshalb geschieht, weil der Versicherungsnehmer eine Zeugenfunktion einnimmt und die gerichtlichen Chancen erhöht werden, besteht kein Versicherungsschutz gemäß den ARB.
Die Klage des Versicherungsnehmers auf Deckungszusage wurde vom Oberlandesgericht Köln abgewiesen.
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/27) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de
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Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls und handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert