Sich weiterbilden und mehr erfahren über IDD und BRSG

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Betriebsrentenstärkungsgesetz und IDD. Komplexe Themen, vielfältige Fragen. Das Campus Institut aus Oberhaching will Versicherungsfachleuten helfen, auf dem Laufenden zu bleiben. Zwei neue Angebote gibt es aktuell.

Im Februar 2018 ist das Gesetz zur Umsetzung der europäischen Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) in deutsches Recht in Kraft getreten. Vertriebsmitarbeiter im Innen- und Außendienst sind nun verpflichtet, sich jährlich 15 Stunden weiterzubilden. Das Campus Institut hat darauf reagiert und ein Paket zusammengestellt, das genau diese 15 Weiterbildungsstunden beinhaltet.

15 Stunden Weiterbildung im Paket
Die IDD schreibt vor, sich 15 Stunden für ein laufendes Kalenderjahr weiterzubilden, um entsprechende Kenntnisse und Fähigkeiten vorweisen zu können und sich kontinuierlich auf dem Laufenden zu halten. Damit sich die Betroffenen nicht mit unnötigen Recherchen nach Weiterbildungsstunden aufhalten müssten, hat das Institut eine Flatrate Variante zusammengestellt, die laut eigenen Angaben „exakt die vorgeschriebenen 15 Stunden Weiterbildung beinhaltet.“

Bei Buchung der „IDD-Flat“ sollen die Nutzer die freie Themenwahl aus allen Live-Webinaren haben und seien so immer auf dem neuesten Stand in Bezug auf die aktuelle Rechtslage und Marktentwicklung. Alle IDD-Flat-Nutzer erhielten im Nachhinein die Vortragsunterlagen als zukünftiges Nachschlagewerk. Die Referenten der Webinare sind Spezialisten aus den jeweiligen Bereichen, versichert das Weiterbildungsinstitut.

Die Flatrate deckt mit ihren 15 Webinaren die vorgeschriebene Weiterbildungspflicht mit 15 Weiterbildungsstunden ab, sodass keine weiteren organisatorischen Maßnahmen erforderlich sind. Die IDD-Flat kann unter http://campus-institut.de/seminarflatrate/ gebucht werden.

Drei renommierte Versicherungsexperten äußern sich zum BRSG
Und im Juni plant das Campus Institut eine Live-Webinarreihe zum Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG). Die Versicherungsexperten Margret Kisters-Kölkes, Ralf Linden und Dr. Henriette M. Meissner nehmen zu ersten Praxiserfahrungen in der Umsetzung des neuen Gesetzesentwurfs erneut Stellung.

Die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen zum BRSG
Drei Experten werden in 90-minütigen live Webinaren über ihre ersten Praxiserfahrungen berichten. Steuer- und bAV-Expertin Margret Kisters-Kölkes referiert am 7. Juni 2018 über die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen zum BRSG. Hierbei geht es insbesondere darum, wann die Sozialpartnermodellein die Praxis umgesetzt werden, da für Arbeitgeber schon heute Handlungsbedarf besteht, weil sie entscheiden müssen, wie der Arbeitgeberzuschuss umgesetzt werden soll.

Die Auswirkungen auf die Riester-Rente
Am 13. Juni 2018 beleuchtet Ralf Linden die steuerrechtlich relevanten Änderungen zum BRSG sowie die Auswirkungen auf die Riester-Rente. Bei den bedeutenden Umsetzungen berücksichtigt er das BMF-Schreiben zur steuerlichen Förderung der betrieblichen Altersversorgung vom 6. Dezember 2017 das mit Wirkungseit 1. Januar 2018 anzuwenden ist. Ralf Linden ist Steuerberater und Leiter des Bereichs Produktsteuern und Recht bei der Alte Leipziger Lebensversicherung a.G.

Vergleich zwischen aktuellen Strukturen und künftigen Änderungen
Den 3. Teil der Webinar-Reihe bestreitet am 21.Juni 2018 Dr. Henriette M. Meissner. Ihr Thema: mögliche Lenkungswirkungen, Aufsichtsrecht und Sozialversicherungsrecht des BSRG. Sie stellt einen Vergleich zwischen aktuellen Strukturen und zukünftigen Änderungen dar und informiert über wesentliche Beratungsansätze. Dr. Meissner ist Geschäftsführerin der Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH und Generalbevollmächtigte der Stuttgarter Lebensversicherung a.G.

Die Webinare sind sowohl einzeln für je 49 Euro oder als Webinar-Trio für 129 Euro buchbar.
Eine Buchung ist über http://www.campusinstitut.de/seminare/webinare/ möglich.

Quelle: Campus Institut

 

Autor(en): Versicherungsmagazin

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