Der Bundesrat hat kürzlich diverse Änderungen an den Plänen der Bundesregierung für die finanzielle Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung gefordert.
Mit dem Gesetzentwurf verfolgt die Bundesregierung das Ziel, die Finanzen der gesetzlichen Krankenkassen zu stabilisieren. Zudem will sie mit strukturellen Maßnahmen eine Grundlage zur mittel- und langfristigen Sicherung einer solidarischen und nachhaltigen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung legen.
Der Bundesrat spricht sich vor allem dafür aus, den vorgesehenen Entfall außerbudgetärer Vergütungen von Leistungen für Neupatienten zu streichen, ebenso die geplante Erhöhung des Apothekenabschlags von 1,77 Euro auf zwei Euro.
Verzichtet werden solle ebenso auf Regelungen, die zu einem Abschöpfen von Vermögenswerten der gesetzlichen Krankenkassen führen sowie auf die Absenkung der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds.
Bundeszuschuss soll fünf und nicht nur zwei Milliarden betragen
Der für das Jahr 2023 vorgesehene Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds soll nach Ansicht des Bundesrates fünf Milliarden und nicht, wie von der Regierung geplant, nur zwei Milliarden betragen. Die Regelungen zur Berücksichtigung von Pflegepersonalkosten im Pflegebudget soll nach Ansicht des Bundesrates gestrichen werden.
Zur Stabilisierung der Arzneimittelausgaben der GKV will die Bundesregierung das Preismoratorium bei Arzneimitteln bis Ende 2026 verlängern. Diese Maßnahme soll über die Vermeidung von zu erwartenden Preissteigerungen wesentlich zur Stabilisierung der Ausgaben für Arzneimittel in Höhe von mindestens 1,8 Milliarden Euro pro Jahr beitragen.
Finanzielle Lasten gleichmäßiger auf GKV-Mitglieder verteilen
Nach dem Gesetzentwurf sollen zur Reduzierung der Finanzierungslücke 2023 die finanziellen Lasten der GKV durch einen kassenübergreifenden Solidarausgleich im Jahr 2023 gleichmäßiger auf die Mitglieder der GKV verteilt werden. Dies soll dadurch erfolgen, dass die Finanzreserven der Krankenkassen, die abzüglich eines Freibetrags von drei Millionen Euro das 0,2-fache einer durchschnittlichen Monatsausgabe überschreiten, in zwei Stufen anteilig herangezogen werden und den Gesundheitsfonds verstärken.
Darüber hinaus soll die gesetzliche Obergrenze für die Finanzreserven der Krankenkassen von aktuell dem 0,8-Fachen auf das 0,5-Fache einer durchschnittlichen Monatsausgabe sinken.
Quelle: Bundesrat Kompakt
Autor(en): versicherungsmagazin