Viele Bürger wissen oft nicht, was Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung bedeuten. Hier können Versicherungsmakler Aufklärung leisten. Sie müssen aber darauf achten, dass sie bei der Beratung ihre rechtlichen Kompetenzen nicht überschreiten.
Schon seit vielen Jahren werden wir Deutschen immer wieder aufgefordert, eine Patientenverfügung zu verfassen, eine Vorsorgevollmacht zu unterschreiben und möglichst einen Organspendeausweis bei uns zu haben. Doch wie in vielen anderen modernen Kulturen stecken wir bei solchen Themen lieber den Kopf in den Sand, als uns ernsthaft damit auseinanderzusetzen. Die nächste Reise, das nächste Auto, ein Eigenheim - stets drängen sich positiv besetzte Anlässe vor, sodass das ungeliebte Thema Vorsorge für den letzten Lebensabschnitt regelmäßig auf der Strecke bleibt.
Wie soll der letzte Lebensabschnitt gestaltet werden?
Seit einigen Wochen allerdings stimmen uns Bilder von überfüllten Intensivstationen und Meldungen von überforderten Gesundheitssystemen nachdenklich: Was passiert, wenn nicht Fremde, sondern wir oder Freunde und Familie in solch eine Lage kommen? Oder anders: Wie soll der letzte Lebensabschnitt - ob zu Hause, im Pflegeheim oder im Krankenhaus - stattdessen gestaltet werden, welche Festlegungen sollen dafür getroffen werden?
Dies mithilfe einer Patientenverfügung zu regeln ist zunächst mit vielen Unsicherheiten und Ängsten verbunden, ganz klar. Die Hürden sind erst einmal hoch. Aber hat man es erst einmal aufgeschrieben und mit allen abgestimmt, die es mitbetrifft - Ärzte, Angehörige -, dann stellen sich meist eine gewisse innere Ruhe und Gelassenheit ein. Und die Sicherheit, dass im Ernstfall die eigenen Wünsche berücksichtigt werden und nicht Angehörige mutmaßen müssen, welche medizinischen Maßnahmen man in welchen Situationen für angemessen hält, falls man selbst diese Entscheidung nicht mehr treffen kann, kann ungeheuer entlastend sein.
Makler können sensibilisieren
Daher sollten künftig mehr als die bisherigen knapp 45 Prozent der Deutschen davon Gebrauch machen! Makler können diesen Prozess befördern, indem sie ihre Mandanten für die Relevanz diverser Vorsorgedokumente sensibilisieren, begriffliche Unsicherheiten auflösen oder darauf hinweisen, welche Fachleute wie Notare und Ärzte bei der Erstellung helfen können. Denkbar ist eine solche Sensibilisierung im Rahmen von Beratungsgesprächen zur Pflege- oder Sterbevorsorge, aber auch zur Ruhestandsabsicherung.
Und viele Makler haben dies schon begriffen, wie eine 2018er Umfrage des Sterbevorsorge-Spezialisten Monuta Versicherungen ergab. Befragt wurden 300 Makler zum Thema Vorsorgeberatung für die letzte Lebensphase. Die finanzielle Vorsorge für die Bestattung wird von 83 Prozent thematisiert. Fast vier von fünf Maklern (79 Prozent) gehen auf die Vorsorgevollmacht ein, gefolgt von der Patientenverfügung (78 Prozent).
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Autor(en): Elke Pohl