Eine Vorsorgevollmacht sollte eigentlich jeder haben. Viele Menschen wissen das und verdrängen dieses Wissen lieber. Die Expertin Margit Winkler vom Institut Generationenberatung zeigt in vier Schritten, was bei der Erstellung einer Vollmacht beachtet werden sollte.
Person/en bestimmen
Bei Eheleuten oder Eltern-Kind-Verhältnissen sind schon Vertrauenspersonen vorhanden. Die meisten von uns haben Personen, die zumindest Briefe annehmen dürfen oder von der Schweigepflicht der Ärzte entbunden werden. Wer keine Verwandten oder Freunde beauftragen möchte, kann eine Person als Betreuer vorschlagen. In diesem Fall kontrolliert das Gericht die Betreuung.
Umfang benennen
Überlegen Sie sich, welchen Umfang die Betreuung haben soll. Bei einer Generalvollmacht, soll die bevollmächtigte Person, Entscheidungen in allen Lebensbereichen treffen.
Machtfülle eingrenzen
Überlegen Sie nachfolgend den Umfang, denn eine Vorsorgevollmacht dient der Organisation des Alltags. Sensible Befugnisse sind:
Gesundheit: Sie bestimmen, ob die bevollmächtigte Person Bettgitter oder sonstige freiheitsentziehende Maßnahmen bei stationärem Krankenhausaufenthalt oder in einem Pflegeheim erlauben darf.
Versicherungen und Vermögen: Sie legen fest, ob die bevollmächtigte Person Verträge kündigen und über Vermögen verfügen darf. Geschenke im üblichen Umfang für Geburtstag, Hochzeit und Ähnlichem werden in üblichem Umfang erlaubt.
Immobilien verkaufen, übertragen und beleihen: Nur, wenn ein Notar oder die Betreuungsbehörde dies beglaubigt beziehungsweise beurkundet.
Insichgeschäft: Die bevollmächtigte Person darf sich wie der Kontoinhaber oder wie bei Bankvollmacht verhalten.
Untervollmacht: für beratende Berufsgruppen sehr sinnvoll. Bei allgemeiner Untervollmacht kann die bevollmächtigte Person an jede beliebige Privatperson die Vollmacht weitergeben.
Haftungsbefreiung: Die bevollmächtigte Person ist nur dem Vollmachtgeber zur Rechenschaft verpflichtet und er übernimmt mögliche Kosten, die ihr in diesem Zusammenhang entstehen.
Weitere Verfügungen und Übersichten
Als Patient, für Pflege und Trauer, bei Kindern und auch bei Haustieren schaffen Sie Klarheit und Handlungsanweisungen für die bevollmächtigte Person. Übersichten zu Vermögen, Renten, Versicherungen, Kennwörter sowie wichtigen Personen helfen der bevollmächtigten Person bei der Umsetzung Ihrer Belange.
Autor(en): Margit Winkler, Institut für Generationenberatung (IGB)