Versicherungsvermittler wollen dagegen klagen, dass gesetzliche Krankenkassen mit privaten Krankenversicherern (PKV) bei Zusatzversicherungen kooperieren dürfen. "Wir suchen nach Möglichkeiten, einen Prozess zu unterstützen", sagte Ludger Theilmeier, Präsident des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute.
Die neue Form der Zusammenarbeit ist Teil der Gesundheitsreform. Bisher konnten Versicherte Schutz für Leistungen, die nicht von den Krankenkassen erstattet wurden, nur direkt bei PKV-Firmen kaufen. Jetzt treten die Kassen als Vermittler für einzelne private Anbieter auf. Ihre Mitglieder erhalten spezielle Konditionen. Viele Kassen arbeiten bereits mit PKV-Gesellschaften zusammen. Das greife die Geschäftsgrundlage der Versicherungsvermittler an, sagte Theilmeier. Wenn Versicherte die Policen über ihre Kasse kaufen, brauchen sie keinen Vertreter mehr. "Die Kooperationen sind so überflüssig wie ein Kropf", sagte Continentale-Chef Rolf Bauer. Das sechstgrößte PKV-Unternehmen lehnt die Kooperation mit den Gesetzlichen ab, um in der Produktgestaltung frei zu bleiben. Mit den Kooperationen begebe sich die PKV in Abhängigkeit von dem gesetzlichen Partner. Bauer hat wettbewerbs-, verfassungs-, kartell- und EU-rechtliche Bedenken gegenüber den Kooperationen.
Quelle: Financial Times Deutschland
Die neue Form der Zusammenarbeit ist Teil der Gesundheitsreform. Bisher konnten Versicherte Schutz für Leistungen, die nicht von den Krankenkassen erstattet wurden, nur direkt bei PKV-Firmen kaufen. Jetzt treten die Kassen als Vermittler für einzelne private Anbieter auf. Ihre Mitglieder erhalten spezielle Konditionen. Viele Kassen arbeiten bereits mit PKV-Gesellschaften zusammen. Das greife die Geschäftsgrundlage der Versicherungsvermittler an, sagte Theilmeier. Wenn Versicherte die Policen über ihre Kasse kaufen, brauchen sie keinen Vertreter mehr. "Die Kooperationen sind so überflüssig wie ein Kropf", sagte Continentale-Chef Rolf Bauer. Das sechstgrößte PKV-Unternehmen lehnt die Kooperation mit den Gesetzlichen ab, um in der Produktgestaltung frei zu bleiben. Mit den Kooperationen begebe sich die PKV in Abhängigkeit von dem gesetzlichen Partner. Bauer hat wettbewerbs-, verfassungs-, kartell- und EU-rechtliche Bedenken gegenüber den Kooperationen.
Quelle: Financial Times Deutschland
Autor(en): SN