Wohngebäude: Gute Basis für die Beratung

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Der Klimawandel bedroht immer stärker Hausbesitzer. Die Schäden durch Stürme, Hagel, Starkregen und Überschwemmungen nehmen zu. Guter Wohngebäudeschutz ist daher unverzichtbar. Wir haben geprüft, was Verbraucherschützer empfehlen. 

Hart, aber gerecht bewertet die Stiftung Warentest rund 31 Prozent der im Oktober 2024 getesteten Wohngebäudetarife mit „mangelhaft“ (Heft 10/2024). Betroffen sind 57 Tarife von 182 untersuchten. Das Negativ-Urteil gab es für alle Policen, die bei „grober Fahrlässigkeit“ Kürzungen vornehmen.

Altpolicen immer genau unter die Lupe nehmen

Die Verbraucherschützerinnen und Verbraucherschützer verweisen zudem darauf, dass es in Altpolicen nach ihrer Einschätzung weitere deutliche Mängel gibt. So wären Brandfolgeschäden durch Löschwasser sowie den Abtransport von Brandschutt nicht immer abgesichert. Dabei ist dafür der Aufwand extrem hoch. Gleichzeitig gebe es Altverträge, bei denen zwar Blitzeinschläge versichert wären, allerdings nicht, wenn sie Überlandleitungen treffen und dadurch Heizungselektronik beschädigt wird.

Eine deutliche Aufforderung an Vermittlerinnen und Vermittler, Altpolicen genau unter die Lupe zu nehmen. Das gilt natürlich unter dem Gesichtspunkt des Fehlens von Extra-Naturgefahrenschutz noch immer für rund 46 Prozent aller Verträge! Ganz wichtig: Die Stiftung Warentest zeigt im Beitrag an einem praktischen Beispiel, dass die Elementarversicherung ihre Grenzen hat, wenn das Grundwasser durch die Wände eindringt. Das sollte daher aus Haftungsgründen unbedingt bei der Beratung thematisiert werden.

Leistungsbereiche Wohngebäudeversicherung

Wohngebäudeversicherungsvertrag weist oftmals einen Mangel auf

Unterm Strich kann man aber heute jede Hausbesitzerin und jeden Hausbesitzer ansprechen. In ganz vielen Fällen dürfte ihre Wohngebäudeversicherungsvertrag einen Mangel aufweisen – und sei es nur in den von Testerinnen und Testern dargestellten Zusatzleistungen, die mit 30 Prozent in die Bewertung eingingen. Es sind:

  1. Übernahme von Hotelkosten bei Unbewohnbarkeit des Hauses oder Erstattung des ortsüblichen Mietwertes
  2. Sachverständigenkosten im Sachverständigenverfahren,
  3. Leistung auch bei Rauch und Ruß, ohne Eintritt einer versicherten Gefahr,
  4. Anprall von Landfahrzeugen wie Autos und Schienenfahrzeugen,
  5. Frost- und Bruchschäden an Ableitungsrohren auf dem Grundstück,
  6. Leistung trotz unklarer Zuständigkeit bei Versichererwechsel,
  7. Vorsorgeversicherung. Baumaßnahmen sind ohne Meldung bis mindestens zur nächsten Fälligkeit versichert.

Bei diesen Zusatzleistungen dürfte es weiterhin im Markt große Unterschiede geben, etwa für die Höhe der Hotelkosten oder ab welcher Schadenhöhe die Sachverständigenkosten getragen werden.

Hervorragend ist zudem die Strukturierung des Testes mit „Grundschutz“, der mit 70 Prozent in die Bewertung eingeht, und so die Basis für jede Wohngebäudeversicherung darstellen sollte. Er umfasst: Keine Kürzung bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls, Aufräum- und Abbruchkosten, Bewegungs- und Schutzkosten, Mehrkosten durch behördliche Auflagen, Dekontaminationskosten und Überspannungsschäden durch Blitz.

Weniger überzeugend ist der Beitrag, wenn es um Extra-Elementarschutz geht. So werden in der Tabelle der Top-53-Tarife zwar die Prämie mit und ohne Elementarschutz dargestellt, plakativer wäre aber der Aufpreis in Prozent gewesen. Zudem rät die Stiftung Hausbesitzerinnen und Hausbesitzern die Gefährdung ihrer Immobilie über hochwasser-check.com zu prüfen.

Beim Wechsel des Versicherers immer den Wertermittlungsbogen neu ausfüllen

Das System des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat aber so seine Schwächen. Wer etwa eine Immobilie in Düsseldorf Derendorf aufruft, erhält die Info das Flusshochwasser „unwahrscheinlich“ ist und dass das Starkregen-Risiko nur eine „leichte“ Gefährdung des Hauses mit sich bringt. Erst etwa weiter unten gibt es die Nachricht, dass es seit 2002 insgesamt 21 Starkregen-Ereignisse in der Stadt Düsseldorf gab. Die Wichtigkeit des Elementarschutzes ist hier sehr widersprüchlich dargestellt.

Ein guter Rat ist es aber, dass Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer grundsätzlich beim Wechsel des Versicherers den Wertermittlungsbogen neu ausfüllen sollten, da die Assekuranzen den Wert der Immobilie immer noch nach unterschiedlichen Verfahren ermitteln und so die Unterversicherung auf jeden Fall vermieden wird. Sehr übersichtlich ist zudem die Schutzübersicht in Tabellenform. Sie gibt dem Extra-Elementarschutz tatsächlich noch einmal ein deutliches Gewicht und kann bei der Vermittlung den Kundinnen und Kunden an die Hand gegeben werden.

Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek

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