Düster sind die Wetterprognosen im Rück- und Ausblick. Überschwemmungen – wie derzeit die schreckliche Katastrophe in Libyen mit Tausenden von Toten – bedrohen immer mehr Regionen der Welt. Kurzfristig wird die Klimaänderung nicht zu stoppen sein. Daher gilt es Vorsorge zu treffen. Wohngebäudebesitzer können sich immerhin vor finanziellen Folgen von Überschwemmungen schützen. Viele haben dies noch nicht getan.
Es wird wärmer in Deutschland. „Gleichzeitig nehmen die Wetteranomalien zu“, sagte Professorin Stephanie Fiedler vom Geomar Helmholtz Zentrum für Ozeanforschung aus Kiel auf der „K-Tagung 2023“. So gibt es mehr Dürren, aber auch mehr Starkregenereignisse. Auch in Deutschland muss man sich auf die Auswirkungen des Klimawandels einstellen. Das zeigt ein Rückblick. Starkregen hat in den vergangenen 20 Jahren bundesweit für Schäden von 12,6 Milliarden Euro an Wohngebäuden gesorgt.
„Statistisch gesehen war jedes zehnte Haus in den Jahren 2002 bis 2021 von Starkregen betroffen. Die Beseitigung der Folgen kostete betroffene Hausbesitzer durchschnittlich 7.600 Euro“, rechnet Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) vor. Durchschnittzahlen beschönigen aber das Risiko. Denn Überschwemmungen können schnell auch zum Totalschaden führen, wie der Starkregen Bernd im Juli 2021 bewiesen hat.
Potenzial für Elementarschutz oft deutlich über 50 Prozent
Laut GDV waren im Juli 2023 rund 48 Prozent der Gebäude nicht „richtig“ gegen Naturgefahren versichert. Auch dieser Durchschnittswert ist problematisch, da er stark von der hohen Quote (94 Prozent) aus Baden-Württemberg beeinflusst wird. Hier gab es in der Vergangenheit teilweise eine Pflichtversicherung. In vielen Bundesländern liegt das Potential für den Abschluss einer Elementarschaden-Zusatzdeckung, die auch gegen Überschwemmung und Starkregen schützt, teilweise deutlich über 50 Prozent. Das gilt für Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. Zudem: Sichere Orte gegen Starkregen gibt es nicht mehr. Er kann auch auf Bergen entstehen.
2024 gibt es wieder eine hohe Neuwertanpassung
Viele Versicherer, dies zeigt eine exklusive Umfrage von Versicherungsmagazin bei 17 großen Schaden– und Unfallversicherungen, haben nun ein Opting-Out für Elementarschadenschutz installiert. Sie erzielen deutlich höherer Abdeckungsquoten, die bei 60 und mehr Prozent liegen. Das Opting-Out greift aber nur bei Neuabschlüssen. Altkunden müssen daher von Vermittlern aktiv angesprochen werden. Dafür ist derzeit ein wichtiger Zeitpunkt. Denn auch 2024 droht wohl wieder eine deutliche Prämienerhöhung über die Neuwertklausel. Anfang 2023 hatte die Erhöhung durch den Anpassungsfaktor laut GDV bei knapp 15 Prozent gelegen. Der Anpassungsfaktor berücksichtigt zu 80 Prozent steigende Kosten und zu 20 Prozent steigende Löhne im Baugewerbe.
Und bei den Kosten sieht es schon düster aus. Laut dem statistischen Bundesamt sind die Preise für den Neubau konventionell gefertigter Wohngebäude in Deutschland im Mai 2023 um 8,8 Prozent gegenüber Mai 2022 gestiegen. Neben der Neuwertanpassung steigen die Prämien bei vielen Wohngebäudeversicherern auch wegen des höheren Alters der Immobilien. „Die Gebäudealtersstaffeln laufen zum Teil bis zu 60 Jahren und sehen jährliche Sprünge von einem bis fünf Prozent vor“, sagt Björn Olbrich vom Versicherungsmakler TBO aus Kaarst.
Über 70 Prozent Preisgefälle
Daher dürfte es sehr sinnvoll sein, jetzt auf Kunden mit Wohngebäuden zuzugehen, bevor sie selbst aufgrund einer Erhöhung aktiv werden – auch wenn reine Index-Anpassungen ja kein Sonderkündigungsrecht auslösen. Wer als Versicherungsmakler frühzeitig ein Vergleichsangebot unterbreitet, kann in aller Regel Elementarschutz günstig anbieten, wenn er den Wettbewerb nutzt. Das zeigt eine aktuelle Auswertung über die Maklerdatenbank Smart Insur Tech von 46 Angeboten.
Das Preisgefälle beim Umstieg vom teuersten zum günstigsten Tarif liegt bei über 70 Prozent. Verglichen wurden dabei nur hochwertige Tarife, die grob fahrlässig herbeigeführte Schäden in vollem Umfang decken. Vermittler, die keine Möglichkeit haben, einen Wechsel der Assekuranz zu empfehlen, bleibt dann neben dem Rat zum Elementarschutz nur die Erhöhung der Selbstbeteiligung, um Beitragsanpassungen abzufedern.
Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek