Recht auf Rückkehr für Neukunden in der PKV

Die Bayerische Beamtenkrankenkasse AG und die Union Krankenversicherung AG (UKV) sichern freiwillig versicherten Arbeitnehmern, die spätestens zum 1. April 2007 in die private Krankenversicherung wechseln, zu, dass sie diese ohne finanzielle Nachteile von Beginn an wieder aufheben können. Diese "Garantieerklärung" gelte dann, wenn auf Grund der anstehenden Gesundheitsreform der Eintritt in die private Krankenversicherung nicht erfolgen kann. Neben der Aufhebung bestünde zudem die Möglichkeit, innerhalb von zwei Monaten ohne erneute Gesundheitsprüfung eine Anwartschaft auf eine Vollversicherung zu vereinbaren, wie der Versicherer mitteilt.

Aktuell gilt für freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Arbeitnehmer unverändert ein Wechselrecht zur PKV. In den Eckpunkten zur Gesundheitsreform, die Anfang Juli von der Koalition vorgestellt wurden, heißt es, dass Arbeitnehmer nur dann noch eine private Krankheitskosten-Vollversicherung abschließen können, wenn ihr Gehalt die Jahresarbeitsentgeltgrenze von derzeit 47.250 Euro in drei aufeinander folgenden Jahren überschreitet. Da die Eckpunkte zur Gesundheitsreform noch nicht rechtsverbindlich sind, können Arbeitnehmer weiterhin unter den aktuell gültigen Rahmenbedingungen in die private Krankenversicherung wechseln.

Quelle: Die Bayerische Beamtenkrankenkasse AG und UKV (diese bilden unter dem Dach der Consal Beteiligungsgesellschaft AG die private Krankenversicherungsgruppe der öffentlichen Versicherer und Sparkassen).

Autor(en): Susanne Niemann

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