Erstmals werfen die privaten Krankenversicherer das eiserne Prinzip der Gesundheitsprüfung und Vertragsfreiheit über den Haufen. Die privaten Kassen wollen sich künftig verpflichten, alle rund 9,3 Millionen freiwillig gesetzlich Krankenversicherten in einen neuen Basistarif aufzunehmen. Das könnte für Vermittler ein gutes Geschäft werden, auch wenn die Provisionen nach Angaben des Verbandes der Privaten Krankenversicherer wohl begrenzt sein dürfen.
In einer 12-monatigen Öffnungsphase soll es zudem keine Altersbeschränkung geben. Danach gilt als Höchstalter 55 Jahre. Die Leistungen sollen über dem Niveau der gesetzlichen Kassen liegen. Außerdem können die Kunden im Basistarif ihren privaten Krankenversicherer künftig beliebig wechseln. Alle Rückstellungen für das Alter, in dem deutlich höhere Gesundheitsleistung notwendig werden, können mitgenommen werden. Altkunden und Neueinsteiger, die einen leistungsstarken Tarif wählen, bleiben hingegen auch künftig an ihren privaten Krankversicherer gebunden.
Bei einem Wechsel wollen die Krankenassekuranzen diesen Kunden nur einen ganz kleinen Teil, nämlich den seit dem Jahre 2000 vorgeschriebenen zehn-prozentigen Beitragszuschlag mitgeben. "Die Maximalforderung der Politik können wir leider nicht erfüllen", sagte der Vorsitzende des Verbandes der privaten Krankenversicherer, Reinhold Schulte bei der Vorstellung des neuen Konzeptes in Berlin. Das Wechselrecht sei eine kostenpflichtige Option, die für Altverträgen nicht nachträglich eingeführt werden könne. "Mit dem neuen Basistarif ist der Vorwurf, die privaten Kassen würden nur die Rosinen unter den Kunden auswählen, vom Tisch", sagte Schulte. Der Versicherungsmanager machte zudem deutlich, dass der neue Basistarif nur dann eingeführt wird, wenn die Politik den Privaten Krankenversicherer eine Bestandsgarantie gebe, dass es bei einem dualen System bleibe.
Der PKV-Verband kritisierte die beiden von der Politik entwickelten Reformvorschläge, die so genannte Bürgerversicherung und das Kopf-Pauschalen-Modell, als vollkommen unbrauchbar. "Das wichtigste Problem, dass für die Überalterung der Gesellschaft jeder Bürger eine eigene Gesundheitsreserve als Alterspolster aufbauen muss, wird mit beiden Modellen nicht erreicht", so PKV-Mann Schulte. Würde keine private Kapitalvorsorge betrieben, wäre dies eine schwere Belastung für die künftigen Generationen. Schon heute verursachten die Rentner in der gesetzlichen Krankenversicherung ein jährliches Defizit von 35,7 Milliarden Euro pro Jahr. Damit würden sie nur noch 41 Prozent der von ihnen verursachten Kosten tragen. Da die Deutschen immer älter werden, würde dieser Anteil künftig immer geringer werden und die jüngere Generationen würden immer stärker belastet.
In einer 12-monatigen Öffnungsphase soll es zudem keine Altersbeschränkung geben. Danach gilt als Höchstalter 55 Jahre. Die Leistungen sollen über dem Niveau der gesetzlichen Kassen liegen. Außerdem können die Kunden im Basistarif ihren privaten Krankenversicherer künftig beliebig wechseln. Alle Rückstellungen für das Alter, in dem deutlich höhere Gesundheitsleistung notwendig werden, können mitgenommen werden. Altkunden und Neueinsteiger, die einen leistungsstarken Tarif wählen, bleiben hingegen auch künftig an ihren privaten Krankversicherer gebunden.
Bei einem Wechsel wollen die Krankenassekuranzen diesen Kunden nur einen ganz kleinen Teil, nämlich den seit dem Jahre 2000 vorgeschriebenen zehn-prozentigen Beitragszuschlag mitgeben. "Die Maximalforderung der Politik können wir leider nicht erfüllen", sagte der Vorsitzende des Verbandes der privaten Krankenversicherer, Reinhold Schulte bei der Vorstellung des neuen Konzeptes in Berlin. Das Wechselrecht sei eine kostenpflichtige Option, die für Altverträgen nicht nachträglich eingeführt werden könne. "Mit dem neuen Basistarif ist der Vorwurf, die privaten Kassen würden nur die Rosinen unter den Kunden auswählen, vom Tisch", sagte Schulte. Der Versicherungsmanager machte zudem deutlich, dass der neue Basistarif nur dann eingeführt wird, wenn die Politik den Privaten Krankenversicherer eine Bestandsgarantie gebe, dass es bei einem dualen System bleibe.
Der PKV-Verband kritisierte die beiden von der Politik entwickelten Reformvorschläge, die so genannte Bürgerversicherung und das Kopf-Pauschalen-Modell, als vollkommen unbrauchbar. "Das wichtigste Problem, dass für die Überalterung der Gesellschaft jeder Bürger eine eigene Gesundheitsreserve als Alterspolster aufbauen muss, wird mit beiden Modellen nicht erreicht", so PKV-Mann Schulte. Würde keine private Kapitalvorsorge betrieben, wäre dies eine schwere Belastung für die künftigen Generationen. Schon heute verursachten die Rentner in der gesetzlichen Krankenversicherung ein jährliches Defizit von 35,7 Milliarden Euro pro Jahr. Damit würden sie nur noch 41 Prozent der von ihnen verursachten Kosten tragen. Da die Deutschen immer älter werden, würde dieser Anteil künftig immer geringer werden und die jüngere Generationen würden immer stärker belastet.
Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek