Kindersparpolicen zur Kommunion und Konfirmation sind ein Zusatzgeschäft für den Versicherungsvertrieb. Doch der Absatz leidet manchmal unter den Vorbehalten der Verbraucherschützer. So empfiehlt beispielsweise die Stiftung Warentest vor allem Bank- und Fondssparpläne, wenn es ums Sparen für Ausbildung oder Studium geht. Weil die Versicherungsbranche da aber mitmischen will, bietet sie jetzt vermehrt auch Kindersparpolicen mit Zusatznutzen an.
Bei der Generationenpolice von Wüstenrot & Württembergische zahlen Eltern, Großeltern oder Paten als Versicherungsnehmer die Beiträge. Die Übergabe an das Kind kann beispielsweise zum 18. Geburtstag erfolgen. Wenn jedoch der Versorger stirbt, zahlt das Unternehmen die Beiträge bis zum 25. Lebensjahr des Kindes weiter.
Altersvorsorge der Kleinen auch bei Schicksalsschlägen gesichert
Die Generali Kinderrente Fonds sichert auch die Berufsunfähigkeit des Versicherungsnehmers ab. Dadurch ist die finanzielle Unterstützung fürs Studium oder die Grundsteinlegung für die Altersvorsorge des Kindes auch bei unvorhersehbaren Schicksalsschlägen sichergestellt. Bis zu einem Eintrittsalter von 45 Jahren bietet man diese Leistungen bis 100 Euro Monatsbeitrag ohne Gesundheitsfragen und Wartezeiten an. Zahlreiche Schutzoptionen enthält die Juniorinvest Premium der Zurich. So beispielsweise den Kapitalschutz zum Abruftermin. Außerdem kann der Schenker zunächst den Vertrag besparen, den das Kind im Erwachsenenalter übernimmt und für den es die Beiträge dann weiter bezahlt.
Doppelte Absicherung soll Ausbildung des Kindes gewährleisten
Auf eine individuelle Zusatzoption bei der Junior-Fonds-Police weist die Continentale hin. Dabei handelt es sich um den Partnerschutz, mit dem beide Elternteile in einem Vertrag versichert werden können. Durch diese doppelte Absicherung sei die Ausbildung des Kindes gesichert – egal, welcher Versorger ausfalle.
Viel Zusatznutzen als Vertriebsargument bieten auch die Kinderpolicen der Allianz. So kann beispielsweise bei der speziellen Risikoabsicherung einer Kinderpflegerente als lebensbegleitende Option ein Wechsel in die BU-Vorsorge ohne Risikoprüfung erfolgen. Außerdem gibt es eine kostenlose Entnahmemöglichkeit bei Ausbildung und bei Berufsstart vorübergehend eine beitragsfreie BU-Versicherung.
Bei der Generationenpolice von Wüstenrot & Württembergische zahlen Eltern, Großeltern oder Paten als Versicherungsnehmer die Beiträge. Die Übergabe an das Kind kann beispielsweise zum 18. Geburtstag erfolgen. Wenn jedoch der Versorger stirbt, zahlt das Unternehmen die Beiträge bis zum 25. Lebensjahr des Kindes weiter.
Altersvorsorge der Kleinen auch bei Schicksalsschlägen gesichert
Die Generali Kinderrente Fonds sichert auch die Berufsunfähigkeit des Versicherungsnehmers ab. Dadurch ist die finanzielle Unterstützung fürs Studium oder die Grundsteinlegung für die Altersvorsorge des Kindes auch bei unvorhersehbaren Schicksalsschlägen sichergestellt. Bis zu einem Eintrittsalter von 45 Jahren bietet man diese Leistungen bis 100 Euro Monatsbeitrag ohne Gesundheitsfragen und Wartezeiten an. Zahlreiche Schutzoptionen enthält die Juniorinvest Premium der Zurich. So beispielsweise den Kapitalschutz zum Abruftermin. Außerdem kann der Schenker zunächst den Vertrag besparen, den das Kind im Erwachsenenalter übernimmt und für den es die Beiträge dann weiter bezahlt.
Doppelte Absicherung soll Ausbildung des Kindes gewährleisten
Auf eine individuelle Zusatzoption bei der Junior-Fonds-Police weist die Continentale hin. Dabei handelt es sich um den Partnerschutz, mit dem beide Elternteile in einem Vertrag versichert werden können. Durch diese doppelte Absicherung sei die Ausbildung des Kindes gesichert – egal, welcher Versorger ausfalle.
Viel Zusatznutzen als Vertriebsargument bieten auch die Kinderpolicen der Allianz. So kann beispielsweise bei der speziellen Risikoabsicherung einer Kinderpflegerente als lebensbegleitende Option ein Wechsel in die BU-Vorsorge ohne Risikoprüfung erfolgen. Außerdem gibt es eine kostenlose Entnahmemöglichkeit bei Ausbildung und bei Berufsstart vorübergehend eine beitragsfreie BU-Versicherung.
Autor(en): Oskar H. Metzger