Die Verfassungsbeschwerden der Privaten Krankenversicherer dürften kaum rechtzeitig entschieden werden. "Weil viele Unternehmen unterschiedliche Beschwerden eingelegt haben, ist das Verfahren besonders komplex", sagte der ehemalige BGH-Richter und Ombudsmann Wolfgang Römer auf der 18. Wissenschaftstagung des Bundes der Versicherten (BdV) in Bad Bramstedt.
Bei Lebensversicherungen habe der Bundesgerichtshof fast zehn Jahre für eine Entscheidung benötigt. Auch der amtierende Ombudsmann, Professor Günter Hirsch, bezweifelt, dass das Bundesverfassungsgericht noch vor der Einführung des Basistarifs zum 1. Januar 2009 urteilen wird.
Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen die Gesamtheit der Neuregelungen des GKV-WSG, die die private Krankenversicherung (PKV) mittelbar oder unmittelbar betreffen. Dazu gehören unter anderem der Zwang zur Einführung eines Basistarifs, die Einschränkung des Zugangs zur PKV für Angestellte und das Angebot von Wahltarifen durch die gesetzliche Krankenversicherung.
Nach Meinung der PKV-Unternehmen - insgesamt haben rund 30 geklagt - führen die Maßnahmen in der Summe zu erheblichen Belastungen der PKV. Sie würden die Grenze des grundrechtlich Zulässigen überschreiten. Römer und Hirsch stützen ihre Einschätzung auch damit, dass eine schnelle Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts eigentlich eine "einstweilige Anordnung" erfordere. Eine solche Anordnung will der Prozessbeauftragte Professor Gregor Thüsing nun möglicherweise noch nachschieben. "Wenn wir das Gefühl haben, dass das Bundesverfassungsgericht nicht mehr vor dem Jahreswechsel entscheidet, dann werden wir noch eine einstweilige Anordnung einlegen", so der Bonner Jurist. Eine Entscheidung nach dem 1. Januar 2009 dürfte für die PKV-Unternehmen sehr unangenehm sein. Dann hat die Gesundheitsreform nämlich schon Fakten geschaffen.
Bei Lebensversicherungen habe der Bundesgerichtshof fast zehn Jahre für eine Entscheidung benötigt. Auch der amtierende Ombudsmann, Professor Günter Hirsch, bezweifelt, dass das Bundesverfassungsgericht noch vor der Einführung des Basistarifs zum 1. Januar 2009 urteilen wird.
Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen die Gesamtheit der Neuregelungen des GKV-WSG, die die private Krankenversicherung (PKV) mittelbar oder unmittelbar betreffen. Dazu gehören unter anderem der Zwang zur Einführung eines Basistarifs, die Einschränkung des Zugangs zur PKV für Angestellte und das Angebot von Wahltarifen durch die gesetzliche Krankenversicherung.
Nach Meinung der PKV-Unternehmen - insgesamt haben rund 30 geklagt - führen die Maßnahmen in der Summe zu erheblichen Belastungen der PKV. Sie würden die Grenze des grundrechtlich Zulässigen überschreiten. Römer und Hirsch stützen ihre Einschätzung auch damit, dass eine schnelle Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts eigentlich eine "einstweilige Anordnung" erfordere. Eine solche Anordnung will der Prozessbeauftragte Professor Gregor Thüsing nun möglicherweise noch nachschieben. "Wenn wir das Gefühl haben, dass das Bundesverfassungsgericht nicht mehr vor dem Jahreswechsel entscheidet, dann werden wir noch eine einstweilige Anordnung einlegen", so der Bonner Jurist. Eine Entscheidung nach dem 1. Januar 2009 dürfte für die PKV-Unternehmen sehr unangenehm sein. Dann hat die Gesundheitsreform nämlich schon Fakten geschaffen.
Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek