Rentnerinnen und Rentner haben in den vergangenen Tagen Post von der Deutschen Rentenversicherung erhalten. Diese versendete Anpassungsmitteilungen über die Rentensteigerung zum 1. Juli 2014. In der darin dargestellten neuen Rentenhöhe ist die Mütterrente noch nicht enthalten.
Um 2,53 Prozent steigt die Rente ab 1. Juli im Osten Deutschlands. Im Westen sind es 1,67 Prozent. Rund 9,5 Millionen Frauen und etwa 150.000 Männer sind die Empfänder der neuen Mütterrente. Wegen der hohen Zahl an Betroffenen brauche nach Angaben der "Rheinischen Post" die Behörde noch Zeit. "Bei den 9,5 Millionen Müttern, die bereits eine Rente erhalten, brauchen wir wegen der hohen Zahl der Betroffenen Zeit, um die Reform umzusetzen", zitiert die Zeitung den Präsident der Rentenversicherung, Axel Reimann.
Auszahlung bis spätestens Jahresende
Die Mütterrente wird für diejenigen Mütter oder Väter, deren Rente schon vor Juli 2014 begonnen hat, bis spätestens zum Jahresende 2014 berechnet. Für die seit Juli 2014 verstrichenen Monate erhalten die Betroffenen eine Nachzahlung. Die Rentenversicherung kündigte an, die Betroffenen in einem Schreiben darüber separat zu informieren. Wer ab 1. Juli 2014 neu in Rente geht, erhält die Mütterrente von der ersten Rentenzahlung an.
Die Neuberechnung der Renten erfolgt auf Basis der Rentenanpassungsformel. Diese ist im Sozialgesetzbuch festgeschrieben und orientiert sich an der Entwicklung der Bruttolöhne in Deutschland. Für alte und neue Bundesländer wird getrennt gerechnet. Zusätzlich werden die Veränderungen des Beitragssatzes und in der Demographie in Form von Faktoren berücksichtigt.
Kosten für 2014: 3,3 Milliarden Euro
Durch die Mütterrente werden die berücksichtigten Kindererziehungszeiten von einem auf zwei Jahre erweitert. Dies gilt für alle Mütter oder Väter ab dem 1. Juli 2014, deren Kinder vor 1992 geboren wurden. Bei einem Rentenbeginn vor dem 1. Juli 2014 wird die Rente für jedes vor 1992 geborene Kind pauschal um einen zusätzlichen Entgeltpunkt erhöht. Dies entspricht derzeit einer Erhöhung von 28,61 Euro im Westen und 26,39 Euro im Osten. Rentnerinnen und Rentner, die vor 1992 Kinder geboren haben, erhalten die Mütterrente, ohne dass sie einen Antrag stellen müssen. Bei einem späteren Rentenbeginn fließen die auf zwei Jahre erweiterten Kindererziehungszeiten in die individuelle Rentenberechnung ein.2014 wird die Mütterrentedie Rentenversicherung rund 3,3 Milliarden Euro kosten.
Quellen: Deutsche Rentenversicherung, Rheinische Post
Um 2,53 Prozent steigt die Rente ab 1. Juli im Osten Deutschlands. Im Westen sind es 1,67 Prozent. Rund 9,5 Millionen Frauen und etwa 150.000 Männer sind die Empfänder der neuen Mütterrente. Wegen der hohen Zahl an Betroffenen brauche nach Angaben der "Rheinischen Post" die Behörde noch Zeit. "Bei den 9,5 Millionen Müttern, die bereits eine Rente erhalten, brauchen wir wegen der hohen Zahl der Betroffenen Zeit, um die Reform umzusetzen", zitiert die Zeitung den Präsident der Rentenversicherung, Axel Reimann.
Auszahlung bis spätestens Jahresende
Die Mütterrente wird für diejenigen Mütter oder Väter, deren Rente schon vor Juli 2014 begonnen hat, bis spätestens zum Jahresende 2014 berechnet. Für die seit Juli 2014 verstrichenen Monate erhalten die Betroffenen eine Nachzahlung. Die Rentenversicherung kündigte an, die Betroffenen in einem Schreiben darüber separat zu informieren. Wer ab 1. Juli 2014 neu in Rente geht, erhält die Mütterrente von der ersten Rentenzahlung an.
Die Neuberechnung der Renten erfolgt auf Basis der Rentenanpassungsformel. Diese ist im Sozialgesetzbuch festgeschrieben und orientiert sich an der Entwicklung der Bruttolöhne in Deutschland. Für alte und neue Bundesländer wird getrennt gerechnet. Zusätzlich werden die Veränderungen des Beitragssatzes und in der Demographie in Form von Faktoren berücksichtigt.
Kosten für 2014: 3,3 Milliarden Euro
Durch die Mütterrente werden die berücksichtigten Kindererziehungszeiten von einem auf zwei Jahre erweitert. Dies gilt für alle Mütter oder Väter ab dem 1. Juli 2014, deren Kinder vor 1992 geboren wurden. Bei einem Rentenbeginn vor dem 1. Juli 2014 wird die Rente für jedes vor 1992 geborene Kind pauschal um einen zusätzlichen Entgeltpunkt erhöht. Dies entspricht derzeit einer Erhöhung von 28,61 Euro im Westen und 26,39 Euro im Osten. Rentnerinnen und Rentner, die vor 1992 Kinder geboren haben, erhalten die Mütterrente, ohne dass sie einen Antrag stellen müssen. Bei einem späteren Rentenbeginn fließen die auf zwei Jahre erweiterten Kindererziehungszeiten in die individuelle Rentenberechnung ein.2014 wird die Mütterrentedie Rentenversicherung rund 3,3 Milliarden Euro kosten.
Quellen: Deutsche Rentenversicherung, Rheinische Post
Autor(en): versicherungsmagazin.de