"Auf uns kommen barbarische Belastungen zu", sagte Dr. Guido Bader (im Bild), Vorstand der Stuttgarter, am 25. November bei einem Mediengespräch in Stuttgart in Bezug auf die Belastungen durch die Zinszusatzreserve (ZZR). Je höher die Nettoverzinsung eines Lebensversicherers sei, desto mehr stille Reserven habe er möglicherweise aufgelöst, um den gesetzlichen Anforderungen der ZZR gerecht zu werden.
Hintergrund der Misere: Die anhaltend niedrigen Zinsen führen zu sehr hohen stillen Reserven, die der Differenz zwischen Marktwert und Buchwert nach HGB entsprechen. Um Mittel der ZZR zuführen zu können, müssen Versicherer diese zunehmend auflösen. Die Regelungen zur ZZR finden sich im HGB (§ 341f), im Versicherungsaufsichtsgesetz (§ 65) und in der Deckungsrückstellungsverordnung (§ 5).
Immer mehr ZZR notwendig
So lag die ZZR bei der Stuttgarter 2011 noch bei 6,35 Millionen Euro (0,16 Prozent der Deckungsrückstellung, im Marktdurchschnitt sogar 0,24 Prozent), 2013 schon bei 38,3 Millionen Euro (0,89 Prozent der Deckungsrückstellung, im Marktdurchschnitt sogar 1,12 Prozent). Für 2018 rechnet die Stuttgarter mit 111 Millionen Euro, die für die ZZR aufgewendet werden müssen.
Stuttgarter-Vorstandsvorsitzender Frank Karsten machte darauf aufmerksam, dass neben dem Zins immer stärker auch die Kosten in den Fokus der Versicherer rückten. Neben den Verwaltungskosten, die der Versicherer in den letzten zehn Jahren von 3,13 auf 2,23 Prozent gesenkt hat, seien dies aktuell die Abschlusskosten.
Provisionssenkung nicht zwingend
Das Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) schreibt eine Senkung des Höchstzillmersatzes von 40 auf 25 Promille vor. Der Versicherer könne, so Bader, auch künftig die Provisionen wie bisher zahlen. Dann müsse er aber die Differenz von 15 Promille vorfinanzieren. Bei der Stuttgarter wären dies bei einem jetzigen Neugeschäft von zwei Milliarden Euro Beitragssumme etwa 30 Millionen Euro. "Ich wüsste nicht, wo ich dieses Geld herholen sollte", meinte Bader.
Stuttgarter einziger Versicherer mit neuem Provisionsmodell
Stuttgarter-Vertriebsvorstand Ralf Berndt vermutet, dass einige Versicherer weiter die alten Courtagesätze zahlen, um Wettbewerbsvorteile zu heben. Das Problem: Diese zahlten dies nicht aus dem eigenen Ertrag, sondern lasteten dies den Kunden an. Die Entscheidung für das neue Provisionsmodell der Stuttgarter, nachdem die Abschlussprovision auf 25 Promille gesenkt werde, der Vermittler dafür eine entsprechende Bestandsprovision (BP) bekomme, sei bewusst getroffen worden. Die Stuttgarter sei nach seiner Kenntnis bisher der einzige Versicherer, der ein solches Provisionsmodell bereits umgesetzt habe. Dies könne aber auch daran liegen, dass einige Versicherer wegen der notwendigen technischen Umstellungen längere Reaktionszeiten hätten, meinte dazu Vorstandschef Karsten.
Für Vermittler bedeute die LVRG-Umsetzung zunächst einen Liquiditätsverlust von etwa 30 Prozent, wenn er ausschließlich Lebengeschäft schreibe. Durch die höhere BP werde es etwa zehn Jahre dauern, bis er die gleiche Brutto-Liquidität erreicht habe. Karsten ist davon überzeugt, dass fast alle Versicherer in den kommenden zwölf Monaten die Provisionen entsprechend anpassen werden.
Hintergrund der Misere: Die anhaltend niedrigen Zinsen führen zu sehr hohen stillen Reserven, die der Differenz zwischen Marktwert und Buchwert nach HGB entsprechen. Um Mittel der ZZR zuführen zu können, müssen Versicherer diese zunehmend auflösen. Die Regelungen zur ZZR finden sich im HGB (§ 341f), im Versicherungsaufsichtsgesetz (§ 65) und in der Deckungsrückstellungsverordnung (§ 5).
Immer mehr ZZR notwendig
So lag die ZZR bei der Stuttgarter 2011 noch bei 6,35 Millionen Euro (0,16 Prozent der Deckungsrückstellung, im Marktdurchschnitt sogar 0,24 Prozent), 2013 schon bei 38,3 Millionen Euro (0,89 Prozent der Deckungsrückstellung, im Marktdurchschnitt sogar 1,12 Prozent). Für 2018 rechnet die Stuttgarter mit 111 Millionen Euro, die für die ZZR aufgewendet werden müssen.
Stuttgarter-Vorstandsvorsitzender Frank Karsten machte darauf aufmerksam, dass neben dem Zins immer stärker auch die Kosten in den Fokus der Versicherer rückten. Neben den Verwaltungskosten, die der Versicherer in den letzten zehn Jahren von 3,13 auf 2,23 Prozent gesenkt hat, seien dies aktuell die Abschlusskosten.
Provisionssenkung nicht zwingend
Das Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) schreibt eine Senkung des Höchstzillmersatzes von 40 auf 25 Promille vor. Der Versicherer könne, so Bader, auch künftig die Provisionen wie bisher zahlen. Dann müsse er aber die Differenz von 15 Promille vorfinanzieren. Bei der Stuttgarter wären dies bei einem jetzigen Neugeschäft von zwei Milliarden Euro Beitragssumme etwa 30 Millionen Euro. "Ich wüsste nicht, wo ich dieses Geld herholen sollte", meinte Bader.
Stuttgarter einziger Versicherer mit neuem Provisionsmodell
Stuttgarter-Vertriebsvorstand Ralf Berndt vermutet, dass einige Versicherer weiter die alten Courtagesätze zahlen, um Wettbewerbsvorteile zu heben. Das Problem: Diese zahlten dies nicht aus dem eigenen Ertrag, sondern lasteten dies den Kunden an. Die Entscheidung für das neue Provisionsmodell der Stuttgarter, nachdem die Abschlussprovision auf 25 Promille gesenkt werde, der Vermittler dafür eine entsprechende Bestandsprovision (BP) bekomme, sei bewusst getroffen worden. Die Stuttgarter sei nach seiner Kenntnis bisher der einzige Versicherer, der ein solches Provisionsmodell bereits umgesetzt habe. Dies könne aber auch daran liegen, dass einige Versicherer wegen der notwendigen technischen Umstellungen längere Reaktionszeiten hätten, meinte dazu Vorstandschef Karsten.
Für Vermittler bedeute die LVRG-Umsetzung zunächst einen Liquiditätsverlust von etwa 30 Prozent, wenn er ausschließlich Lebengeschäft schreibe. Durch die höhere BP werde es etwa zehn Jahre dauern, bis er die gleiche Brutto-Liquidität erreicht habe. Karsten ist davon überzeugt, dass fast alle Versicherer in den kommenden zwölf Monaten die Provisionen entsprechend anpassen werden.
Autor(en): Bernhard Rudolf