Krankenkassen deutlich teurer – Wechsel lohnt

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Fast 40 Krankenkassen haben zum Jahresanfang 2024 ihren Zusatzbeitrag angehoben. Für gesetzlich Versicherte lohnt ein Wechsel, denn die meisten Leistungen der Kassen sind gleich. Ein Umstieg ist schnell aufgrund des Sonderkündigungsrechtes möglich.

„Von den 96 gesetzlichen Krankenkassen haben bereits 39 Kassen Beitragserhöhungen für ihre 29,4 Millionen Mitglieder angekündigt“, wie das Vergleichsportal Check24 mitteilt. Die Erhöhungen sollen zwischen 0,10 und 0,80 Prozentpunkten liegen. Die teuerste Krankenkasse, die regional geöffnete AOK-Nordost, erhebt zum neuen Jahr einen Zusatzbeitrag von 2,70 Prozent. Die günstigste bundesweit geöffnete Kasse in der Übersicht, die Check24 im Netz anbietet (check24.de/gesetzliche-krankenversicherung/erhoehung-zusatzbeitraege), ist mit 0,9 Prozent Zusatzbeitrag die BKK firmus.

95 Prozent der Leistungen sind gleich

„Auch bei einer kleinen Beitragsanpassung oder einem konstanten Beitrag kann sich ein Wechsel der Krankenkasse lohnen, denn es stehen günstigere Krankenkassen zur Verfügung“, erläutert Daniel Güssow von Check24. Die Stiftung Warentest verweist darauf, dass die Kassen nur einen sehr geringen Spielraum für Extra-Leistungen haben. „95 Prozent der medizinischen Leistungen sind bei allen Kassen gleich“, so die Verbraucherschützer.

Sonderkündigungsrecht nutzen

Der Wechsel zu einer anderen gesetzlichen Kasse ist einfach. Unabhängig vom Alter und von aktuellen Behandlungen muss jede zuständige Krankenkasse Versicherte annehmen. Es gibt kein Wechselrisiko. Voraussetzung für den Wechsel ist, dass Versicherte zwölf Monate in ihrer bisherigen Kasse waren, oder dass die Kasse den Beitrag erhöht. Das löst ein Sonderkündigungsrecht aus. In diesem Fall muss bis zum Ende des Monats, für den die Kasse erstmals den höheren Beitrag verlangt, gekündigt werden.

Gesetzliche Versicherte, die jetzt einen höheren Zusatzbeitrag zahlen müssen, haben somit bis zum 31. Januar ein Ausstiegsrecht. Dafür reicht es, der neuen Kasse zu erklären, dass man Mitglied werden möchte. Ist der Wechsel möglich, und hat die neue Kasse bestätigt, muss nur noch der Arbeitgeber informiert werden. Selbst ohne Sonderkündigungsrecht kann man die Kassen nach einer Laufzeit von 12 Monaten wechseln. Versicherte, die im Januar 2023 einen Wechsel der Krankenkasse beantragt haben, können somit im Januar 2024 erneut wechseln.

Laut Check24 steigen die Kosten für die gesetzliche Krankenversicherung 2024 “erneut auf ein Rekordniveau.“ Neben dem Zusatzbeitrag gibt es für Besserverdiener eine Extraerhöhung, denn die Beitragsbemessungsgrenze steigt von 59.850 Euro auf 62.100 Euro.

Sparvolumen in privaten Schutz investieren

Das Sparvolumen durch einen Wechsel ist groß. So rechnet die Stiftung vor, dass bei einem Bruttoverdienst von 3.000 Euro ein Wechsel mindestens 230 Euro pro Jahr bringt. Die Ersparnis könnten Kundinnen und Kunden, die ihren Gesundheitsschutz gleichzeitig verbessern wollen, auch in private Zusatzversicherungen investieren. So weist das Vergleichsportal kv-fux.de für eine/en 30-Jährige/n einen Beitrag von rund 173 Euro für den Tarif "QualiMed Z S2 der Inter Versicherung aus. Abgesichert ist der Verbraucher dann im Krankenhaus als Privatpatient mit Chefarztbehandlung und Zweibettzimmer. Der Tarif ist aber ohne Alterungsrückstellungen kalkuliert und steigt in der Prämie regelmäßig. Mit Alterungsrückstellung weist kv-fux.de als günstigstes Angebot für den Musterkunden für die Inter im Tarif "QualiMed Z S2R" eine Jahresprämie von 326 Euro aus. Möglich ist natürlich auch anderer privater Gesundheitsschutz, wie eine Zahnversicherung.

Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek

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