Klagen gegen Schweizer Vermögensverwaltung eingereicht

Im Namen geschädigter Anleger reichte die Rechtsanwaltskanzlei Göddecke mehrere Klagen gegen die MWB-Vermögensverwaltung AG für den Mittelstand ein. Als angeblich seriöse Vermögensverwaltung hatte das Züricher Unternehmen seine Kunden im Regelfall zuhause oder am Arbeitsplatz angeworben. Rechtsanwalt Patrick J. Elixmann von Göddecke Rechtsanwälte erklärt: "Die MWB warb aufgrund ihres Schweizer Firmensitzes bei den deutschen Anlegern bewusst mit dem guten Ruf des Schweizer Finanzstandorts. Diesem guten Ruf wurde die MWB aber bei weitem nicht gerecht. Die Vermögensverwaltung setzte sich über beinahe sämtliche anlegerschützende Vorschriften des deutschen Rechts hinweg. Sie ging zwar auf Kundenfang in Deutschland, bemühte sich aber zugleich, sich dem Zugriffsbereich der deutschen Finanzaufsicht und des deutschen Anlegerschutzrechts weitgehend zu entziehen. Mit dieser anlegerfeindlichen Taktik wird die MWB jedoch nicht durchkommen."

Gleich in mehrfacher Hinsicht schädigte die MWB ihre überwiegend deutschen Kunden, ohne sie zu irgendeinem Zeitpunkt über die zum Teil extrem großen Verlustrisiken aufzuklären. Geködert wurden Kleinanleger beispielsweise damit, dass die MWB den Anlegern den einmaligen Zugang zum "bestem Vermögensstandort" auch für kleinere Geldbeträge anbieten könne, indem sie die Anlagen vieler Kleinanleger bündelt. Dabei übte sie bei Vertragsschluss zeitlich Druck auf die Anleger aus, denn die Möglichkeit, einen Depotrahmen zu reservieren, sollte ihren Angaben zur Folge nur kurze Zeit bestehen. In Wahrheit stellte die MWB aber keinen Depotrahmen zur Verfügung. Die Anleger verpflichteten sich vielmehr zu lang laufenden Ratenverträgen in voller Höhe des in Aussicht gestellten Depotrahmens, was oft mit nicht zu realisierenden Zahlungsverpflichtungen für die Anleger einherging.

Die Anlagen erfolgten teilweise in hochspekulativen, kreditgehebelten Zinsdifferenzgeschäften. Teilweise aber auch in lang laufende Lebensversicherungen, die aufgrund der Zahlungsmodalitäten als Kapitalanlage ebenfalls völlig ungeeignet waren. Bereits zu Beginn ihres Engagements mussten die Kunden eine unverhältnismäßig hohe Auslandsbearbeitungsgebühr in bar leisten, die nicht rückerstattungsfähig war. Weitere Kosten bestanden in Form von Agien, die bereits bei Vertragsschluss für eine jahrzehntelange Verwaltung im Voraus erhoben wurden. "Das gesamte Geschäftsgebaren widerspricht einem typischen Vermögensverwaltungsauftrag, es erscheint vielmehr als geschickt eingefädelte Abzocke auf ganzer Linie", ergänzt Rechtsanwalt Elixmann.

Quelle: Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte

Autor(en): Susanne Niemann

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