Viele Versicherungsmakler sind unsicher in Bezug auf die Gestaltung des eigenen Maklervertrags. Dies jedenfalls berichten Rechtsanwälte. Die Verunsicherung überrascht nicht. Der Gesetzgeber hat in den vergangenen Jahren den rechtlichen Rahmen für die Vermittlung von Versicherungen deutlich verschärft: durch die Datenschutz-Grundverordnung sowie durch Beratungs- und Dokumentationspflichten.
Hilfestellung beim Aufsetzen eines Maklervertrags leisten in der Regel die Pools und Berufsverbände, allerdings meist auch nur für Mitglieder. Aber auch für Makler, die keinem Verbund angehören, gibt es Unterstützung. Eine erste Orientierung, wie ein Vertrag aussehen könnte, zeigt zum Beispiel das Muster des Arbeitskreises Beratungsprozesse. Dieses Dokument kann über die Homepage beratungsprozesse.de kostenlos heruntergeladen werden.
Fast alle Nutzer werden gesponsert
Vertragsmuster bieten auch spezialisierte Rechtsanwaltskanzleien wie Liesegang & Partner auf liesegang-partner.de und die Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte auf der Internetseite appriori.de. Über die zuletzt genannte Website finden Interessierte einen Standard-Maklervertrag auch in einer Schnellversion, der zum Beispiel ruckzuck vor Ort beim Mandanten auf einem Computer ausgefüllt werden kann.
Darüber hinaus bietet das Portal eine frei konfigurierbare Komplettversion eines Maklervertrags wahlweise mit oder ohne Allgemeine Geschäftsbedingungen sowie einen schlichten Maklerauftrag. Die Kanzlei wirbt mit "Mustervorlagen von ausgewiesenen juristischen Experten" und verlangt für die Nutzung des Angebots eine Jahresgebühr von 120 Euro. Nahezu alle Nutzer würden jedoch komplett gesponsert. Förderer seien zum Beispiel die Versicherer VHV, Nürnberger, Inter, Haftpflichtkasse Darmstadt und der Pool Jung DMS & Cie.
Selbsttest in Versicherungsmagazin
Makler, die bereits einen Vertrag haben, aber nicht wissen, ob das Abkommen mit Kunden wichtigen Ansprüchen genügt oder nicht, können schnell einen Selbsttest machen. Dafür hat der Fachanwalt Norman Wirth, der auch geschäftsführender Vorstand des AfW Bundesverbands Finanzdienstleistungen ist, für Versicherungsmagazin einen "Quickcheck" entwickelt. Wer mindestens eine von zehn Fragen mit "Nein" beantwortet, sollte seine Unterlagen prüfen lassen oder hat mitunter sogar ein größeres Problem, meint der Rechtsexperte.
Den gesamten Beitrag "Kein Muss, aber hilfreich" können Sie in der November-Ausgabe von Versicherungsmagazin lesen, entweder im PDF-Archiv oder als eMagazin.
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Autor(en): Stefan Terliesner