Die Bundesregierung hat einen Vorschlag der Ampel-Fraktionen aufgegriffen, der den bürokratischen Aufwand für Arbeitgeber und börsennotierte Unternehmen etwas reduzieren soll. In seiner Sitzung am Mittwoch verabschiedete das Kabinett eine Formulierungshilfe für einen entsprechenden Änderungsantrag zum vierten Bürokratieentlastungsgesetz.
Das Dokument, das nun die Grundlage für die weiteren parlamentarischen Beratungen bildet, sieht unter anderem vor, dass Arbeitsverträge künftig in der Regel vollständig digital abgeschlossen werden können, etwa per E-Mail. Demnach sollen auch die wesentlichen Vertragsbedingungen elektronisch übermittelt werden können – vorausgesetzt das Dokument ist für den Arbeitnehmer zugänglich und kann gespeichert und ausgedruckt werden.
Neuerungen auch für Hauptversammlungen und Gewerbetreibende
Vor der Hauptversammlung einer börsennotierten Gesellschaft soll es zudem künftig ausreichen, Unterlagen, die vergütungsbezogene Beschlüsse betreffen, den Aktionären über die Internetseite des Unternehmens zugänglich zu machen. Bisher mussten diese im Bundesanzeiger bekanntgemacht werden. Gewerbetreibende, die ihre Betriebsstätte in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Behörde verlegen, sollen sich nicht mehr ab- und anmelden müssen. In Zukunft soll die Anmeldung bei der neuen Gewerbebehörde ausreichen.
"Bürokratieabbau ist eine Daueraufgabe", betonte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP). Auch in Brüssel brauche es "eine Trendwende für weniger Bürokratie und mehr Freiräume".
Der vom Kabinett im März beschlossene Entwurf für das neue Bürokratieentlastungsgesetz sieht unter anderem eine Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Rechnungskopien, Kontoauszüge, Lohn- und Gehaltslisten von zehn auf acht Jahre vor. Die Meldepflicht für deutsche Staatsangehörige bei einer Hotelübernachtung wird abgeschafft. Künftig soll die Textform in vielen Regelungsbereichen des Bürgerlichen Gesetzbuches die Schriftform ersetzen. Die Union nannte die Vorschläge unzureichend und attestierte der Ampel-Koalition einen Hang zur "Überregulierung".
Deutsche Presse-Agentur (dpa). https://www.dpa.com/de
Disclaimer: springerprofessional.de verwendet Inhalte von dpa. dpa ist medienrechtlich als sogenannte privilegierte Quelle zu betrachten. Bei aller gebotenen Sorgfalt unserer Redaktion prüfen wir daher nicht jede Information aus dpa-Inhalten auf ihre Richtigkeit.
Das Copyright für dpa-Nachrichten liegt bei der Deutschen Presse-Agentur (dpa) in Hamburg. Die Nachrichten dienen ausschließlich zur privaten Information des Nutzers. Eine Weitergabe, Speicherung oder Vervielfältigung ohne Nutzungsvertrag mit der Deutschen Presse-Agentur ist nicht gestattet. Alle Rechte bleiben vorbehalten.
Autor(en): dpa