Immer mehr Makler und Berater

Seit am 22. Mai 2007 das Vermittlerregister gestartet wurde, ist erstmals eine öffentliche Transparenz darüber entstanden, wie viele Vermittler es in Deutschland gibt. Gegenüber den Schätzwerten, die der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft zuvor stets veröffentlicht hatte, gab es einige Überraschungen. Vor allem die Zahl der Makler lag weit höher als erwartet.

Einen vollständigen Überblick bietet das Register jedoch erst seit Anfang 2009, nachdem alle Übergangsregelungen abgelaufen waren. Seitdem ist die Zahl der Registrierten von gut 234.000 am Jahresbeginn 2009 nur noch leicht gewachsen, derzeit stagniert sie nahezu. Aktuell weist der DIHK eine Zahl von 258.097 Personen und Firmen aus, die entweder eine Erlaubnis als Versicherungsvermittler oder -berater erhalten haben oder von einem Versicherer ins Vermittlerregister eingetragen wurden.

Nicht wirklich alle sind erfasst
Rückschlüsse auf die tatsächliche Zahl der Vermittler lassen sich daraus nur bedingt ziehen. Im Vermittlerregister werden nur gewerbsmäßig tätige Vermittler erfasst, damit bisher jedenfalls noch keine Angestellten - das dürfte sich mit der Vermittlerrichtlinie 2 allerdings ändern. Auch fehlen die selbstständigen, aber nicht gewerbsmäßigen Vermittler, bei denen es sich nur um nebenberufliche Vertreter mit sehr geringem Vermittlungsumfang handeln kann. Ebenfalls nicht erfasst werden die im § 34d Abs. 9 GewO genannten Annexvermittler wie Reisebüros.

VermittlerartAnzahl Eintragungen Anteil

Gebundene Vertreter (§ 34d Abs. 4 GewO)
176.14168,2%
Vertreter mit Erlaubnis (§ 34d Abs. 1 GewO)32.80212,7%
Makler (§ 34d Abs. 1 GewO)45.84417,8%

Produktakzessorische Vertreter (§ 34d Abs. 3 GewO)
2.9431,1%

Produktakzessorische Makler (§ 34d Abs. 3 GewO)
1270,1%
Versicherungsberater (§ 34e GewO)2400,1%
Summe258.097 100,0%

Quelle: DIHK Service GmbH, eigene Berechnung


Unter den im Vermittlerregister erfassten Vermittlern fällt auf, dass vor allem die Makler stetig weiter zunehmen. Mit 45.844 sind es allein im ersten Quartal 2012 wieder rund 200 mehr. Im Vergleich zu Anfang 2011 liegt das Wachstum bei 3,7 Prozent – im selben Zeitraum nahmen die erlaubnisfreien gebundenen Vertreter nach § 34d Abs. 4 GewO um 3,3 Prozent und die Vertreter mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO um drei Prozent ab. Da unter den Vertretern mit Erlaubnis mehrheitlich Ausschließlichkeitsvertreter zu finden sein dürften, lässt sich schlussfolgern, dass die gewerbsmäßig tätige Ausschließlichkeit netto abnimmt.

Zahl der Versicherungsberater steigt
Der deutlichste Gewinner ist von einer allerdings sehr niedrigen Basis aus der Versicherungsberater nach § 34e GewO. Während man vor der Vermittlerregulierung von rund 100 zugelassenen Versicherungsberatern ausging, sind es aktuell 240. Das sind allein seit Jahresbeginn 17 mehr, seit Anfang 2011 beträgt die Steigerungsrate 22 Prozent und im Vergleich zu Anfang 2009 sogar 63 Prozent. Möglicherweise wechseln manche Versicherungsmakler ihren Status zum Berater, um leichter neue Vergütungsmodelle umsetzen zu können, insbesondere auch Verbrauchern Honorarberatung anbieten zu können.

Keine Erfolgsgeschichte schreiben dagegen die produktakzessorischen Vermittler, die nach § 34d Abs. 3 GewO auf Antrag von der Erlaubnis befreit werden. Dieser vor allem für Autohäuser gedachte Status wird kaum angenommen, nur knapp über 3.000 Vermittler nutzen ihn, davon 2.943 als Vertreter und ganze 127 den nachträglich 2009 eingeführten Status als produktakzessorischer Makler. Eine aktuelle Untersuchung zeigt, dass es die große Mehrheit der Zielgruppen für diesen Status vorzieht, eine Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO zu beantragen. Offenbar schreckt viele betroffene Händler, Immobilienmakler und Hausverwalter ab, dass die Auslegung des Kriteriums produktakzessorische Vermittlung außerordentlich eng ist, der Vermittler also leicht Gefahr läuft, unerlaubte Vermittlung zu betreiben. Damit ist allerdings das Privileg der Erlaubnisbefreiung insgesamt in Frage gestellt.




Autor(en): Prof. Dr. Matthias Beenken

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