Wie wichtig eine private Einkommensabsicherung für Erwerbstätige ist, belegt die Anzahl der Personen, die hierzulande jedes Jahr erstmalig eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente beantragen, aber auch die Rentenhöhe derjenigen, die letztendlich eine solche Rente erhalten.
Jährlich beantragen zwischen 340.000 und 370.000 Personen aufgrund ihres Gesundheitszustandes in Deutschland eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente (EM-Rente). Allerdings wird nur etwa jeder zweite Antrag auch bewilligt und führt zu einer Rentenauszahlung. Dies zeigen die Daten des Statistikportals der Deutschen Rentenversicherung (DRV).
Über 350.800 Neuanträge wurden 2020 gestellt
Alleine im vergangenen Jahr lagen den Trägern der Deutschen Rentenversicherung knapp 482.000 Anträge auf eine EM-Rente zur Bearbeitung vor, davon über 131.000 noch nicht entschiedene Anträge aus den Vorjahren und über 350.800 Neuanträge aus dem Jahr 2020.
Von den knapp 364.800 im vergangenen Jahr bearbeiteten Anträgen wurden über 153.800 abgelehnt, rund 117.100 werden später entschieden und knapp 26.000 EM-Rentenanträge waren aus anderen Gründen hinfällig, beispielsweise, weil ein Antragssteller den Antrag zurückgezogen hat. In über 69 Prozent der Ablehnungen hat der Rentenversicherungsträger angegeben, dass die vorliegende Höhe der Erwerbsminderung nicht für eine EM-Rente ausreicht.
Nicht jede bewilligte Rente wird ausbezahlt
Bei rund jedem fünften abgelehnten Antrag hatte der Antragssteller die notwendige fünfjährige Wartezeit für eine EM-Rente nicht erfüllt. In nur wenigen Sonderfällen wie bei einem Arbeitsunfall ist die Wartezeit kürzer. Zudem muss der Antragssteller in der Regel - auch hier gibt es Ausnahmen - in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens für drei Jahre Pflichtbeiträge für eine rentenversicherungspflichtige Beschäftigung bezahlt haben.
In 184.973 Fällen wurde eine EM-Rente bewilligt. Doch nicht jede bewilligte Rente wurde ausgezahlt. Unter anderem unterliegt nämlich auch die EM-Rente einer Hinzuverdienstregelung, so dass Einkünfte neben der EM-Rente zu einer Rentenkürzung bis hin zum Wegfall der Rente führen können.
Im Schnitt 936 Euro Rente bei einer vollen Erwerbsminderung
Insgesamt erhielten letztes Jahr 175.808 Personen erstmalig eine EM-Rente überwiesen - so viele wie seit 2013 nicht mehr. Im Vorjahr, also 2019, waren es noch fast 14.300 Neurentner beziehungsweise fast neun Prozent weniger.
Die überwiegende Mehrheit, nämlich 87 Prozent beziehungsweise knapp 152.400 der Neurentner, denen 2020 erstmalig eine EM-Rente ausbezahlt wurde, hatten Anspruch auf eine Rente wegen voller Erwerbsminderung, das heißt, die Betroffenen, konnten aus gesundheitlichen Gründen, also wegen physischer oder psychischer Leiden, auf unbestimmte Dauer weniger als drei Stunden am Tag irgendeiner Erwerbstätigkeit nachgehen.
Knapp 13 Prozent erhalten Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung
Der monatliche Rentenzahlbetrag vor Steuern, also die Rentenhöhe abzüglich der Beiträge für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung, den die letztjährigen Neurentner mit einer vollen EM-Rente erhielten, lag im Durchschnitt bei rund 936 Euro.
Knapp 13 Prozent aller EM-Neurentner, also rund 22.700 Personen wurde eine Rente wegen einer teilweisen Erwerbsminderung zugesprochen und ausbezahlt, da sie aus gesundheitlichen Gründen in nicht absehbarer Zeit mindestens drei, aber weniger als sechs Stunden täglich einer Erwerbstätigkeit ausüben können. Die durchschnittliche Höhe des Rentenzahlbetrages lag hier bei knapp 524 Euro.
Autor(en): Marion Zwick