Der Durchschnittsbeitragssatz der Berufsgenossenschaften ist im vergangenen Jahr leicht angestiegen. Im Durchschnitt aller Branchen hat sich der Beitragssatz der Unternehmer zur gesetzlichen Unfallversicherung von 1,33 Prozent im Jahr 2002 auf 1,35 Prozent der Lohnsumme in 2003 erhöht. Dies zeigen die kürzlich vorgelegten aktuellen Geschäfts- und Rechnungsergebnisse der Berufsgenossenschaften für das Jahr 2003.
Ein wesentlicher Grund für den Anstieg ist die rückläufige Zahl der Versicherten und der damit verbundene Rückgang der beitragspflichtigen Entgelte. Da diese Lohnsumme eine wesentliche Berechnungsgrundlage für die Beiträge darstellt, schlägt sich der Beschäftigungsrückgang unmittelbar nieder.
Das Umlagesoll beläuft sich für 2003 auf gut neun Milliarden Euro und ist damit gegenüber dem Vorjahr um 98 Millionen Euro bzw. um 1,1 Prozent gestiegen. Gleichzeitig ging das beitragspflichtige Entgelt um 0,5 Prozent auf 672,5 Milliarden Euro zurück. Diese gegenläufigen Trends führten zu einem leichten Anstieg des Durchschnittsbeitragssatzes. "Ohne unsere Präventionserfolge in Vergangenheit und Gegenwart wäre die Auswirkung der allgemeinen Wirtschaftsschwäche auf unser System viel schwerer zu ertragen", sagte Dr. Joachim Breuer, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbands der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG).
Die Zahl der Versicherten sank um 1,4 Prozent auf 42,165 Millionen. Der Beschäftigungsrückgang beträgt gemessen an der geleisteten Arbeitszeit 1,1 Prozent. Diese Entwicklung vollzieht sich quer durch alle Wirtschaftszweige - einzige Ausnahme bildet der Gesundheitsdienst mit einem Beschäftigungszuwachs von zehn Prozent. Breuer: "Die gesamtwirtschaftliche Lage in Deutschland wirkt sich zunehmend auf die Beitragssituation in der gesetzlichen Unfallversicherung aus. Der Beschäftigungsabbau führt dazu, dass die Lasten auf weniger Schultern verteilt werden müssen."
Weitere Ursache für das höhere Umlagesoll sind u. a. die gestiegenen Kosten, unter anderem in Bereichen, auf die die Berufsgenossenschaften keinen Einfluss haben, wie die Rentenanpassungen. Für finanzielle Kompensationsleistungen brachten die Berufsgenossenschaften im Jahr 2003 5,03 Milliarden Euro auf, für Rehabilitation insgesamt 2,58 Milliarden Euro.
Dass sich die Investitionen in Prävention auszahlen, zeigt sich an den absoluten und relativen Unfallzahlen. "Wäre die Unfallquote in den letzten Jahren nicht rückläufig gewesen, hätten wir allein für Arbeitsunfälle erheblich mehr Mittel für Entschädigungen aufbringen müssen. Ein deutlich höherer Beitrag wäre die Folge", führte Breuer weiter aus.
Die absolute Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle ist im Jahr 2003 deutlich um 10,5 Prozent auf 871.145 (2002: 973.540) gesunken. Noch wichtiger: Das Risiko, einen Arbeitsunfall zu erleiden, ist
erneut deutlich gesunken - nur noch 29,4 (2002: 32,4) meldepflichtige Arbeitsunfälle je 1.000 Vollarbeitern (Unfallquote) wurden verzeichnet. Dies entspricht einem Rückgang gegenüber dem Vorjahr von 9,5 Prozent. Auch die Zahl der schweren Arbeitsunfälle, die zu einer neuen Unfallrente führten, sank deutlich um 4,6 Prozent auf 19.646. Die tödlichen Arbeitsunfälle, die in den Vorjahren ebenfalls deutlich
zurückgegangen waren, verringerten sich um 4,9 Prozent auf insgesamt 735 im Jahr 2003 (2002: 773).
Die Zahl der meldepflichtigen Wegeunfälle sank 2003 deutlich um 6,0 Prozent gegenüber 2002 auf 158.301. Ihre Häufigkeit je 1000 Versicherungsverhältnisse ist dabei um 4,4 Prozent zurückgegangen.
Bei den tödlichen Wegeunfällen hingegen findet sich 2003 im Vergleich zum Vorjahr ein Anstieg um 4,0 Prozent auf 604 Todesfälle (2002: 581).
Die Zahl der Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit sank auch 2003 und zwar um 8,9 Prozent auf 56.900 (2002: 62.472). Entschieden wurden im vergangenen Jahr 64.401 Fälle, unter denen sich zwangsläufig auch Verdachtsanzeigen der Vorjahre befanden. In 23.522 Fällen wurde der BK-Verdacht bestätigt, was einer Quote von 36,5 Prozent entspricht. Rückläufig war im Jahr 2003 die Zahl der Todesfälle in Folge einer Berufskrankheit: von 2000 (2002) auf 1980 Fälle, d.h. um 1,0 Prozent.
Quelle : Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften
Ein wesentlicher Grund für den Anstieg ist die rückläufige Zahl der Versicherten und der damit verbundene Rückgang der beitragspflichtigen Entgelte. Da diese Lohnsumme eine wesentliche Berechnungsgrundlage für die Beiträge darstellt, schlägt sich der Beschäftigungsrückgang unmittelbar nieder.
Das Umlagesoll beläuft sich für 2003 auf gut neun Milliarden Euro und ist damit gegenüber dem Vorjahr um 98 Millionen Euro bzw. um 1,1 Prozent gestiegen. Gleichzeitig ging das beitragspflichtige Entgelt um 0,5 Prozent auf 672,5 Milliarden Euro zurück. Diese gegenläufigen Trends führten zu einem leichten Anstieg des Durchschnittsbeitragssatzes. "Ohne unsere Präventionserfolge in Vergangenheit und Gegenwart wäre die Auswirkung der allgemeinen Wirtschaftsschwäche auf unser System viel schwerer zu ertragen", sagte Dr. Joachim Breuer, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbands der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG).
Die Zahl der Versicherten sank um 1,4 Prozent auf 42,165 Millionen. Der Beschäftigungsrückgang beträgt gemessen an der geleisteten Arbeitszeit 1,1 Prozent. Diese Entwicklung vollzieht sich quer durch alle Wirtschaftszweige - einzige Ausnahme bildet der Gesundheitsdienst mit einem Beschäftigungszuwachs von zehn Prozent. Breuer: "Die gesamtwirtschaftliche Lage in Deutschland wirkt sich zunehmend auf die Beitragssituation in der gesetzlichen Unfallversicherung aus. Der Beschäftigungsabbau führt dazu, dass die Lasten auf weniger Schultern verteilt werden müssen."
Weitere Ursache für das höhere Umlagesoll sind u. a. die gestiegenen Kosten, unter anderem in Bereichen, auf die die Berufsgenossenschaften keinen Einfluss haben, wie die Rentenanpassungen. Für finanzielle Kompensationsleistungen brachten die Berufsgenossenschaften im Jahr 2003 5,03 Milliarden Euro auf, für Rehabilitation insgesamt 2,58 Milliarden Euro.
Dass sich die Investitionen in Prävention auszahlen, zeigt sich an den absoluten und relativen Unfallzahlen. "Wäre die Unfallquote in den letzten Jahren nicht rückläufig gewesen, hätten wir allein für Arbeitsunfälle erheblich mehr Mittel für Entschädigungen aufbringen müssen. Ein deutlich höherer Beitrag wäre die Folge", führte Breuer weiter aus.
Die absolute Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle ist im Jahr 2003 deutlich um 10,5 Prozent auf 871.145 (2002: 973.540) gesunken. Noch wichtiger: Das Risiko, einen Arbeitsunfall zu erleiden, ist
erneut deutlich gesunken - nur noch 29,4 (2002: 32,4) meldepflichtige Arbeitsunfälle je 1.000 Vollarbeitern (Unfallquote) wurden verzeichnet. Dies entspricht einem Rückgang gegenüber dem Vorjahr von 9,5 Prozent. Auch die Zahl der schweren Arbeitsunfälle, die zu einer neuen Unfallrente führten, sank deutlich um 4,6 Prozent auf 19.646. Die tödlichen Arbeitsunfälle, die in den Vorjahren ebenfalls deutlich
zurückgegangen waren, verringerten sich um 4,9 Prozent auf insgesamt 735 im Jahr 2003 (2002: 773).
Die Zahl der meldepflichtigen Wegeunfälle sank 2003 deutlich um 6,0 Prozent gegenüber 2002 auf 158.301. Ihre Häufigkeit je 1000 Versicherungsverhältnisse ist dabei um 4,4 Prozent zurückgegangen.
Bei den tödlichen Wegeunfällen hingegen findet sich 2003 im Vergleich zum Vorjahr ein Anstieg um 4,0 Prozent auf 604 Todesfälle (2002: 581).
Die Zahl der Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit sank auch 2003 und zwar um 8,9 Prozent auf 56.900 (2002: 62.472). Entschieden wurden im vergangenen Jahr 64.401 Fälle, unter denen sich zwangsläufig auch Verdachtsanzeigen der Vorjahre befanden. In 23.522 Fällen wurde der BK-Verdacht bestätigt, was einer Quote von 36,5 Prozent entspricht. Rückläufig war im Jahr 2003 die Zahl der Todesfälle in Folge einer Berufskrankheit: von 2000 (2002) auf 1980 Fälle, d.h. um 1,0 Prozent.
Quelle : Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften
Autor(en): SN