Obwohl der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft () die aktuellen Pläne der Europäischen Kommission für die neue EU-Finanzaufsicht "als richtigen Weg zu mehr Finanzmarktstabilität" bezeichnet, sieht er die Versicherungsbranche in den künftigen Aufsichtsbehörden unterrepräsentiert.
Im Kern geht es um die derzeitigen Aufsichtsausschüsse, die nach dem Willen der EU-Kommission in einzelne Behörden umgewandelt und Teil eines europäischen Aufsichtssystems (European System of Financial Supervisors, ESFS) werden sollen. Dort wären die Assekuranzen nur durch den Vorsitzenden von CEIOPS, dem Ausschuss der europäischen Versicherungsaufseher, vertreten. Demgegenüber stünden 27 stimmberechtigte Zentralbanken-Vertreter, moniert der Verband. Andere Aufseher könnten nur als nicht-stimmberechtigte Beobachter in das Gremium entsandt werden.
"Banken und Versicherungen haben fundamental unterschiedliche Geschäftsmodelle. Dies sollte bei der anstehenden Weichenstellung in der ESRC-Struktur zum Beispiel durch einen Unterausschuss für Versicherungen selbst und auch bei den beratenden Gremien berücksichtigt werden", schlägt Jörg von Fürstenwerth, Vorsitzender der Hauptgeschäftsführung des GDV, vor.
Positiv bewertet der Verband dagegen die Stärkung der europäischen Aufsichtsausschüsse ohne deren Zusammenlegung. Die operative und rechtliche Verantwortung der nationalen Aufseher müsse erhalten werden. "Rechtssicherheit und Praktikabilität für die Unternehmen sind zu garantieren. Dazu ist mehr rechtliche Klarheit auf europäischer Ebene nötig", so von Fürstenwerth. Die neuen Strukturen sollten zudem effizient sein und unnötige Bürokratie, beispielsweise durch neue statistische Berichtspflichten, vermeiden.
Im Kern geht es um die derzeitigen Aufsichtsausschüsse, die nach dem Willen der EU-Kommission in einzelne Behörden umgewandelt und Teil eines europäischen Aufsichtssystems (European System of Financial Supervisors, ESFS) werden sollen. Dort wären die Assekuranzen nur durch den Vorsitzenden von CEIOPS, dem Ausschuss der europäischen Versicherungsaufseher, vertreten. Demgegenüber stünden 27 stimmberechtigte Zentralbanken-Vertreter, moniert der Verband. Andere Aufseher könnten nur als nicht-stimmberechtigte Beobachter in das Gremium entsandt werden.
"Banken und Versicherungen haben fundamental unterschiedliche Geschäftsmodelle. Dies sollte bei der anstehenden Weichenstellung in der ESRC-Struktur zum Beispiel durch einen Unterausschuss für Versicherungen selbst und auch bei den beratenden Gremien berücksichtigt werden", schlägt Jörg von Fürstenwerth, Vorsitzender der Hauptgeschäftsführung des GDV, vor.
Positiv bewertet der Verband dagegen die Stärkung der europäischen Aufsichtsausschüsse ohne deren Zusammenlegung. Die operative und rechtliche Verantwortung der nationalen Aufseher müsse erhalten werden. "Rechtssicherheit und Praktikabilität für die Unternehmen sind zu garantieren. Dazu ist mehr rechtliche Klarheit auf europäischer Ebene nötig", so von Fürstenwerth. Die neuen Strukturen sollten zudem effizient sein und unnötige Bürokratie, beispielsweise durch neue statistische Berichtspflichten, vermeiden.
Autor(en): Angelika Breinich-Schilly