Einführung des e-Rezeptes verschiebt sich

Die Einführung des elektronischen Rezeptes (e-Rezept) und der elektronischen Gesundheitskarte wird über das Jahr 2006 hinausgehen, eine flächendeckende Verfügbarkeit wird erst nach 2006 möglich sein. Die ursprüngliche, sehr ambitionierte Zeitplanung mit einer bundesweit abgeschlossenen Einführung im Jahr 2006 lasse sich nach den inzwischen gewonnen Erkenntnissen nicht einhalten. So die Bewertung einer Planungsstudie durch die Beteiligten, die im Auftrag der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenversicherungen, des Verbandes der privaten Krankenversicherung (PKV), der Bundesärztekammer (BÄK), der Kassenärztlichen Bundesvereiningung (KBV) sowie der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) erstellt wurde. Die Beteiligten sprechen sich daher für eine Überarbeitung des ursprünglich vom Bundesgesundheitsministerium vorgegebenen Zeitplans aus.

Durch ein elektronisches Rezept und den elektronischen Arztbrief (e-Arztbrief) soll die derzeit papiergebundene Kommunikation auf eine elektronische Datenübermittlung umgestellt werden. Die Verständigung zwischen den Leistungserbringern soll dadurch deutlich beschleunigt und die Datengrundlage für Behandlungen verbessert werden. Das e-Rezept gilt aus Effizienzgründen als bedeutendste Anwendung einer Telematikplattform im deutschen Gesundheitswesen und bildet einen Ausgangspunkt für die Einführung einer Arzneimitteldokumentation. Die später vorgesehene Einführung des elektronischen Arztbriefes und der elektronischen Patientenkarte soll dann auf den Erfahrungen der Einführung des e-Rezeptes aufbauen und erst nach dem erreichten zuverlässigen Betrieb des e-Rezeptes angegangen werden.

Quelle: Verband der privaten Krankenversicherung e.V.

Autor(en): SN

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