Ein Muss für Vermittler

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Vor dem Start der verpflichtenden Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen beim Verkauf von Versicherungsanlageprodukten am 2. August 2022 hat der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) eine Checkliste für Vermittler veröffentlicht. Wir haben sie untersucht. Das Fazit: Vermittler sollten die Checkliste intensiv bearbeiten. Dann können sie sich zum echten „Nachhaltigkeitsprofi“ entwickeln. Eines steht nämlich fest: Der Trend zur Nachhaltigkeit wird alle politischen Krisen überstehen, denn es gibt für eine Welt am Rand des Abgrundes keine Alternative.

Die Checkliste hilft Versicherungsvermittlern, eine eigene Nachhaltigkeitsstrategie zu entwickeln und daraus abgeleitet Informations-, Beratungs- und Betreuungspflichten gegenüber den Kunden zu formulieren sowie auch den Vermittlerbetrieb selbst nachhaltig zu gestalten. Dies eröffnet mehr Chancen im Vertrieb von Versicherungsanlageprodukten. Vermittler können sich im Wettbewerb erfolgreich differenzieren, wenn sie sich dem Thema Nachhaltigkeit stellen.

Der BVK bekennt sich zu einer aktiven, impact-orientierten Nachhaltigkeits-Strategie. Mit dem Berichtsstandard „Nachhaltiger Vermittlerbetrieb“ wird Vermittlern, die über ihre individuelle Nachhaltigkeits-Wertehaltung, Umsetzung und Positionierung berichten wollen, eine öffentliche Plattform geboten.

Praktische Beispiele für nachhaltigen Vermittlerbetrieb

Zwei wesentliche Möglichkeiten haben Vermittler laut der BVK-Nachhaltigkeits-Checkliste (künftig kurz: BVK-NHK-Check): Sie können eine defensive Nachhaltigkeitsstrategie fahren und so eine Art Mindestleistung bieten oder eine Impact-orientierte Nachhaltigkeitsstrategie entwickeln und eigene Nachhaltigkeitsziele setzen. Im ersten Teil gibt der BVK-NHK-Check Beispiele, wie eine derartige Strategie aufgebaut werden könnte. Hier können sich die Vermittler Ziele setzen, wie die „Erschließung nachhaltiger Zielgruppen bis zum (Datum)“ oder „CO2-Neutralität des Vermittlerbetriebs bis zum (Datum)“.

Es gibt sehr konkrete Beispiele, wie der Vermittlervertrieb sich nachhaltiger organisieren kann. Der BVK-NHK-Check ist Hilfe zur Selbstorganisation und kann auch als Basis für eine breite Diskussion in der Belegschaft dienen, frei nach dem Motto: Was ist sinnvoll und was ist möglich.

Ganz wichtig sind die Fragen, wie der Vermittler sein künftiges Produktangebot gestalten und wie er die Kundenbefragung organisieren will. Der BVK-NHK-Check kann hier wiederum nur Hilfe zur Selbsthilfe sein. Wie der konkrete Ablauf in der Praxis dann ist, muss regelmäßig im direkten Kundengespräch getestet werden. Generell gilt es, das Wissen des Kunden zum Thema Nachhaltigkeit zu ermitteln und ihm auf Basis seiner Präferenzen geeignete Produkte anzubieten. „Sie können sich bei der Umsetzung an Vorschlägen wie beispielsweise dem Anhang A2 zur DIN-Norm 77230 oder den Vorschlägen des German Sustainability Network (GSN) orientieren“, heißt es in der Übersicht.

Nur noch nachhaltige Produkte anbieten

Unter anderem schlägt der BVK-NHK-Check vor, die Beratung so zu organisieren, dass nur auf Kundenwunsch der Ausweis nicht nachhaltiger Produkte erfolgt. Deutlich wird auch, dass das Prinzip Transparenz bei der Vergütung eine wichtige Rolle spielt. Sollten nachhaltige Produkte mehr oder weniger vergütet werden, muss das dem Kunden mitgeteilt werden.

Am Ende der Checkliste gibt es eine recht einfach gestaltete Übersicht des Prozesses der Nachhaltigkeitsabfrage auf Basis von Vorschlägen der Europäischen Versicherungsaufsichtsbehörde EIOPA und von Brancheninitiativen. Dabei betont der BVK: „Versicherungsanlageprodukte werden jedoch in erster Linie zur Altersvorsorge oder für andere Vorsorgezwecke angeboten. Diese Vorsorgeziele sollten in der Beratung weiterhin im Vordergrund stehen, die Nachhaltigkeit stellt eine Nebenbedingung bei der Auswahl geeigneter Versicherungsanlageprodukte dar.“

Warnhinweis: Selbst bleibt der Vermittler

Das verantwortungsvolle Handeln nimmt der BVK-NHK-Check den Vermittlern leider nicht ab. Daher gibt es auch vorab den Warnhinweis: „Diese Checkliste ist lediglich als Hilfe für Versicherungsvertreter und -makler gedacht und ersetzt keine qualifizierte Beratung, insbesondere keine Rechtsberatung. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Für die Richtigkeit der Angaben wird keine Haftung übernommen.“

Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek

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