Von einem Tag auf den anderen ist nichts mehr wie es war. Der geliebte Partner, die Mutter, der Versorger ist tot. So unfassbar die neue Lage für die Zurückgebliebenen ist, desto wichtiger ist es, dass wenigstens die finanziellen und administrativen Angelegenheiten schnell geregelt werden können. Dass Vollmachten und Verfügungen schnell zur Hand sind. Eine Mappe mit allen relevanten Unterlagen kann hier helfen.
Das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA) bietet seit geraumer Zeit eine derartige Mappe an. Nun hat das Institut seine so genannte DIA-Ratgebermappe neu aufgelegt. Die Mappe „Verfügungen, Vollmachten, Vorlagen“ beinhaltet Formulare für Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung und Kontovollmacht. Sie steht nun auch zum Download als beschreibbares PDF zur Verfügung.
Bei Bedarf alle persönlichen Angelegenheiten regeln
Mit der Vorsorgevollmacht zum Beispiel lassen sich eine oder mehrere Personen des Vertrauens bestimmen, die befugt sind, bei Bedarf alle persönlichen Angelegenheiten zu regeln. Niemand denkt gern an eine derartige Situation, aber schon in jungen Jahren kann ein Schicksalsschlag dazu führen, dass man selbst nicht mehr Herr der Lage ist. Mit zunehmendem Alter ist es ohnehin ratsam, entsprechende Vorsorge zu treffen.
Eine Vorsorgevollmacht ermöglicht den Vertretern, schnell und unkompliziert zu handeln – angefangen bei dringenden Behördengängen bis zur Organisation einer häuslichen Pflege. Problematischer Aspekt: Die Bevollmächtigten unterliegen keiner gerichtlichen Kontrolle. Damit setzt die Vorsorgevollmacht großes Vertrauen voraus. In der Ratgeberbroschüre wird beschrieben, worauf bei der Auswahl der Bevollmächtigten zu achten ist und welche Befugnisse sie haben.
Betreuungsverfügung enthält Wünsche zur Lebensgestaltung
Das zweite Dokument in der Vorsorgemappe, die Betreuungsverfügung, ist eine Alternativlösung. Sie schafft vorsorglich Einfluss, falls das Betreuungsgericht einen gesetzlichen Betreuer bestellt. Die Betreuungsverfügung enthält Wünsche zur Lebensgestaltung, an denen sich der Betreuer orientieren muss.
Das dritte Dokument, das in der Broschüre wie die beiden anderen ausführlich beschrieben wird, ist die Patientenverfügung. Darin äußern die Verfasser ihren Willen in Fragen der ärztlichen Behandlung für den Fall, dass eines Tages keine eigenständigen Entscheidungen mehr möglich sind – etwa aufgrund von Bewusstlosigkeit oder Demenz. Zur Patientenverfügung gehören auch Festlegungen, welche medizinischen Maßnahmen unterlassen werden sollen.
Personen des Vertrauens ermächtigen, tätig zu werden
Abschließend enthält die Vorsorgemappe noch einen Vordruck für eine Konto- und Depotvollmacht. Damit können Kontoinhaber Personen ihres Vertrauens ermächtigen, zum Beispiel anfallende Überweisungen für die Miete, für Versicherungen oder Krankenhausrechnungen vorzunehmen.
Die kostenfreie Vorsorgemappe kann hier heruntergeladen werden.
Quelle: DIA
Autor(en): Versicherungsmagazin