Für ein Auslaufen der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge hat sich der Deutsche Gewerkschaftsbund ausgesprochen. Das Angebot mit bis zu vier Prozent des Bruttoeinkommens zusätzlich für das Alter vorzusorgen und dafür staatliche Zulagen oder Steuerersparnis zu erhalten, werde nicht von genügend Menschen wahrgenommen. „Mit der Riester-Rente konnten die Lücken, die Reformen in die gesetzliche Rente gerissen haben, nicht gestopft werden“, sagte Annelie Buntenbach, Vorsitzende des Bundesvorstandes der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV), anlässlich einer Presseveranstaltung in Würzburg.
Buntenbach vertritt in der Selbstverwaltung der DRV den Deutschen Gewerkschaftsbund. Bei der Riester-Rente gibt es aber bei der DRV wenig Einigkeit. So hatte die DRV in einer aufwändigen Studie 2015 nachgewiesen, dass sich die staatliche Vorsorge vor allem Geringverdiener und Kindererziehende vom Abschluss einer Riester-Rentenversicherung profitieren können. Die Untersuchung „Bringt´s noch was?“, die erstmals vollständigen Zyklus einer Riester-Rente darstellt, zeigt auf, dass beispielsweise ein Vater mit drei Kindern, der lediglich ein Viertel des Durchschnittsverdienstes mit der Riester-Rente auf eine von 7,5 Prozent kommt. Mit einem Kind sind es noch 5,9 Prozent. Schon der Durchschnittsverdiener kommt hingegen bei drei Kindern nur auf 3,4 Prozent und bei einem Kind nur auf 2,8 Prozent Netto-Rendite.
Die staatlichen Zulagen wirken sich also besonders stark für die Bezieher kleinere Einkommen aus. Trotzdem forderte nun der Gewerkschaftsflügel der DVR einen Ausstieg aus der Riester-Rente. „Natürlich müssen wir für den Stopp der Riester-Rente eine politische Übereinkunft erzielen“, so Butenbach. Das Auslaufen der Riester-Rente soll aber mit Vertrauensschutz passieren. „Alle die bis heute einen Vertrag abgeschlossen haben, sollen ihre Förderung bis zum Renteneintritt behalten“, sage Butenbach.
Besser staatliche Rente stützen
Die Gewerkschaftlerin plädiert dafür, staatliche Mittel eher in eine Stabilisierung des Rentenniveaus zu stecken. So soll das Rentenniveau auf der aktuellen Höhe von 48 Prozent eingefroren werden. Eine solches Vorgehen dürfte sich aber erheblich auf den Beitragssatz zur Rentenversicherung auswirken. So würde der Beitragssatz von derzeit 18,7 Prozent bereits im Jahre 2030 auf 23,4 Prozent steigen, wie Alexander Gunkel vorrechnete. Gunkel ist ebenfalls Vorsitzender des DRV-Bundesverstandes und vertritt die Arbeitgeberseite in der DRV. 2045 müsste laut der Musterrechnung der Beitragssatz sogar schon 26,9 Prozent betragen, damit das Rentenniveau von 48 Prozent gehalten werden könnte.
Nur gemäßigte Steigerung
Demgegenüber ist aktuell vorgesehen, das Rentenniveau dem Verhältnis zwischen Rentnern und sozialversicherten Arbeitnehmer anzupassen. Nach der derzeit noch geltenden Rentenformel würde das Niveau bis 2045 auf 41,7 Prozent absinken. Das hätte zur Folge, dass der Beitragssatz dann nur auf 23,6 Prozent steigen würde. Das sind 3,3 Prozentpunkte weniger als bei einem eingefrorenen Beitragsniveau. Da jeder Beitragsprozentsatz pro Jahr aktuell 13,3 Milliarden Euro entspricht, müssen die Arbeitnehmer im Jahre 2045 jährlich fast 44 Milliarden Euro mehr für die Rentner zahlen. Möglich wäre auch den Zuschuss des Staates zu erhöhen.
Rentenniveau fehlerhaft ermittelt
Nach Meinung der Arbeitgeber wird das Rentenniveau derzeit fehlerhaft ermittelt. So werde das Durchschnittsentgelt, das mit einer Standardrente nach 45 Jahren verglichen werde, zu hoch angesetzt. „Grund ist, dass nicht die realen Sozialbeiträge berechnet werden“, erläuterte Gunkel. Aufwendungen, die das Durchschnittsentgelt mindern, würden über eine volkswirtschaftliche Gesamtrechnung vom Statistischen Bundesamt ermittelt. Würden die richtigen Werte angelegt, stiege das Rentenniveau aktuell auf mehr als 49,5 Prozent. „Ganz genau kann das derzeit niemand beziffern“, kritisierte Gunkel. So sei unklar, welchen Wert die Statistiker für den durchschnittlichen Aufwand zur zusätzlichen Altersvorsorge ansetzen würden. Von Seiten der Arbeitnehmer wurde keine Forderung laut, die Riester-Förderung einzustellen.
Betriebsrente fördern
Einig ist man sich bei der Deutschen Rentenversicherung darüber, dass das Betriebsrentenstärkungsgesetz noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden sollte. Buntenbach kritisierte, dass lediglich die Doppelverbeitragung durch Angaben an die Kranken- und Pflegekassen nur für die Riester-Rente gestoppt werden soll. Für andere Betriebsrenten soll sie weiter gelten. Wenn sie nicht abgeschafft wird, sollten die Unternehmen zumindest per Gesetz verpflichtet werden, ihre Sozialabgabenersparnisse an ihre Betriebsrentner weiterzugeben. Bisher ist das lediglich in Tarifverträgen so geregelt.
Bildquelle: ©Bernhard Rudolf
Buntenbach vertritt in der Selbstverwaltung der DRV den Deutschen Gewerkschaftsbund. Bei der Riester-Rente gibt es aber bei der DRV wenig Einigkeit. So hatte die DRV in einer aufwändigen Studie 2015 nachgewiesen, dass sich die staatliche Vorsorge vor allem Geringverdiener und Kindererziehende vom Abschluss einer Riester-Rentenversicherung profitieren können. Die Untersuchung „Bringt´s noch was?“, die erstmals vollständigen Zyklus einer Riester-Rente darstellt, zeigt auf, dass beispielsweise ein Vater mit drei Kindern, der lediglich ein Viertel des Durchschnittsverdienstes mit der Riester-Rente auf eine von 7,5 Prozent kommt. Mit einem Kind sind es noch 5,9 Prozent. Schon der Durchschnittsverdiener kommt hingegen bei drei Kindern nur auf 3,4 Prozent und bei einem Kind nur auf 2,8 Prozent Netto-Rendite.
Die staatlichen Zulagen wirken sich also besonders stark für die Bezieher kleinere Einkommen aus. Trotzdem forderte nun der Gewerkschaftsflügel der DVR einen Ausstieg aus der Riester-Rente. „Natürlich müssen wir für den Stopp der Riester-Rente eine politische Übereinkunft erzielen“, so Butenbach. Das Auslaufen der Riester-Rente soll aber mit Vertrauensschutz passieren. „Alle die bis heute einen Vertrag abgeschlossen haben, sollen ihre Förderung bis zum Renteneintritt behalten“, sage Butenbach.
Besser staatliche Rente stützen
Die Gewerkschaftlerin plädiert dafür, staatliche Mittel eher in eine Stabilisierung des Rentenniveaus zu stecken. So soll das Rentenniveau auf der aktuellen Höhe von 48 Prozent eingefroren werden. Eine solches Vorgehen dürfte sich aber erheblich auf den Beitragssatz zur Rentenversicherung auswirken. So würde der Beitragssatz von derzeit 18,7 Prozent bereits im Jahre 2030 auf 23,4 Prozent steigen, wie Alexander Gunkel vorrechnete. Gunkel ist ebenfalls Vorsitzender des DRV-Bundesverstandes und vertritt die Arbeitgeberseite in der DRV. 2045 müsste laut der Musterrechnung der Beitragssatz sogar schon 26,9 Prozent betragen, damit das Rentenniveau von 48 Prozent gehalten werden könnte.
Nur gemäßigte Steigerung
Demgegenüber ist aktuell vorgesehen, das Rentenniveau dem Verhältnis zwischen Rentnern und sozialversicherten Arbeitnehmer anzupassen. Nach der derzeit noch geltenden Rentenformel würde das Niveau bis 2045 auf 41,7 Prozent absinken. Das hätte zur Folge, dass der Beitragssatz dann nur auf 23,6 Prozent steigen würde. Das sind 3,3 Prozentpunkte weniger als bei einem eingefrorenen Beitragsniveau. Da jeder Beitragsprozentsatz pro Jahr aktuell 13,3 Milliarden Euro entspricht, müssen die Arbeitnehmer im Jahre 2045 jährlich fast 44 Milliarden Euro mehr für die Rentner zahlen. Möglich wäre auch den Zuschuss des Staates zu erhöhen.
Rentenniveau fehlerhaft ermittelt
Nach Meinung der Arbeitgeber wird das Rentenniveau derzeit fehlerhaft ermittelt. So werde das Durchschnittsentgelt, das mit einer Standardrente nach 45 Jahren verglichen werde, zu hoch angesetzt. „Grund ist, dass nicht die realen Sozialbeiträge berechnet werden“, erläuterte Gunkel. Aufwendungen, die das Durchschnittsentgelt mindern, würden über eine volkswirtschaftliche Gesamtrechnung vom Statistischen Bundesamt ermittelt. Würden die richtigen Werte angelegt, stiege das Rentenniveau aktuell auf mehr als 49,5 Prozent. „Ganz genau kann das derzeit niemand beziffern“, kritisierte Gunkel. So sei unklar, welchen Wert die Statistiker für den durchschnittlichen Aufwand zur zusätzlichen Altersvorsorge ansetzen würden. Von Seiten der Arbeitnehmer wurde keine Forderung laut, die Riester-Förderung einzustellen.
Betriebsrente fördern
Einig ist man sich bei der Deutschen Rentenversicherung darüber, dass das Betriebsrentenstärkungsgesetz noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden sollte. Buntenbach kritisierte, dass lediglich die Doppelverbeitragung durch Angaben an die Kranken- und Pflegekassen nur für die Riester-Rente gestoppt werden soll. Für andere Betriebsrenten soll sie weiter gelten. Wenn sie nicht abgeschafft wird, sollten die Unternehmen zumindest per Gesetz verpflichtet werden, ihre Sozialabgabenersparnisse an ihre Betriebsrentner weiterzugeben. Bisher ist das lediglich in Tarifverträgen so geregelt.
Bildquelle: ©Bernhard Rudolf
Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek