Die DDR-Zusatzrenten werden zunehmend zur Belastung für die ostdeutschen Bundesländer. Diese müssen die Ansprüche Beschäftigter von 27 ehemaligen Zusatzversorgungssystemen erfüllen, das sind aktuell rund 2,8 Milliarden Euro - darauf weist das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA) hin.
DDR-Zusatzrenten erhalten derzeit etwa Pädagogen, Ingenieure, Wissenschaftler oder Ärzte, Künstler, Veterinäre, Rundfunk-, Fernseh-, Ballett- und Zirkusmitarbeiter sowie Hauptangestellte von ehemaligen Parteien. Zudem gab es Sonderregelungen für weitere Berufsgruppen wie Eisenbahner und Bergleute.
1,3 Millionen Rentenempfänger
Darüber hinaus existieren so genannte Sonderrenten. Angehörige der früheren Nationalen Volksarmee, der Polizei, der Zollverwaltung der DDR oder der Stasi haben Ansprüche auf Zusatzversorgungen erworben. Rund 1,3 Millionen Rentenempfänger erhalten Leistungen aus den Zusatzversorgungssystemen. Die Finanzierung wird zu 40 Prozent vom Bund und zu 60 Prozent von den jeweiligen Ländern getragen. Sonderrenten werden je nach Anspruchsgruppe jeweils zu 100 Prozent vom Bund (Armee) oder von den neuen Bundesländern (Volkspolizei) abgedeckt.
Im Bundestag wurde das Thema kürzlich thematisiert und wie das DIA berichtet, machen die östlichen Bundesländer Druck, denn sie sehen den Bund als Rechtsnachfolger in der Zahlungspflicht. Bis zu fünf Prozent des Landeshaushalts werden derzeit für Zusatzrentenzahlungen verwendet. Die Politiker hätten übersehen, so die DIA-Experten, dass die letzten Anspruchsberechtigten erst um das Jahr 2030 in Rente gehen und einige Jahre oder gar Jahrzehnte Renten beziehen werden. Damit würden die jährlichen Belastungen für die ostdeutschen Länder noch deutlich ansteigen.
Zu niedrige Schätzung
Im Zuge der Vereinigung von BRD und DDR hätten die Politiker alle nicht geklärten rentenrechtlichen Ansprüche von DDR-Bürgern in einen Topf geworfen. Dabei seien sie damals lediglich von rund 300.000 Fällen ausgegangen. Die Anzahl an Bezugsberechtigten sei im Zuge der beschleunigten Beitrittsverhandlungen schwer zu überschauen gewesen.
Im derzeit gültigen Koalitionsvertrag fänden sich zwar Absichtserklärungen ("Wir wollen schrittweise einen höheren Anteil bei den Erstattungen übernehmen und damit die ostdeutschen Bundesländer entlasten."), doch konkrete Zahlen fehlten. Auch im ersten Entwurf für den Bundeshaushalt 2019 tauchten keine zusätzlichen Summen in diesem Zusammenhang auf. Dagegen habe der Bundesrat bereits Einspruch erhoben.
Autor(en): Versicherungsmagazin.de