Die meisten gesetzlichen Krankenkassen erhöhen die Beiträge. Viele Kunden dürften dies aber wohl erst mit der ersten Gehaltsabrechnung bemerken.
Denn der Verbraucherschutz für Kassenpatienten wird ab 2023 erstmals kleiner geschrieben. So müssen die Krankenkassen die aktuelle Beitragserhöhung ihren Kunden nicht mehr direkt mitteilen. Die Kassen brauchen nicht mehr wie früher einen Brief an ihre Kunden schreiben, sondern können die Erhöhung vier Wochen vor Anpassung des Beitragssatzes auch anderweitig bekannt geben. Ob die eigene Kasse die Beiträge erhöht hat, kann man in der Regel auf der Website des Unternehmens sehen oder der Mitgliederzeitschrift entnehmen. Darauf weist die Stiftung Warentest hin.
Sie hat zudem festgestellt, dass rund 76 Prozent aller von ihr untersuchten 71 Krankenkassen die Beiträge erhöhen. Nur rund 21 Prozent halten die Prämien stabil und zwei Kassen senken sie leicht ab. Der höchste Beitragssatz liegt nach Angaben der Verbraucherschützer seit Anfang 2023 bei 16,59 Prozent. Die günstigsten, bundesweit geöffneten Kassen nehmen hingegen nur 15,50 Prozent. Regional geht es sogar noch etwas preiswerter.
95 Prozent der GKV-Leistungen sind gleich
Der gesamte Beitrag entsteht aus dem allgemeinen Satz von 14,60 Prozent und einem individuellen Zusatzbeitrag jeder Kasse. Der Arbeitgeber übernimmt für Angestellte derzeit wieder die Hälfte des Gesamtbeitrages. In Deutschland sind rund 90 Prozent aller Einwohner gesetzlich krankenversichert. Viele der rund 73 Millionen gesetzlich Versicherten können nun sparen, wenn sie ihre Kasse wechseln.
Da der Zahlbeitrag an die Krankenkasse vom Einkommen abhängig ist, müssen Gutverdiener für ihren Gesundheitsschutz deutlich tiefer in die Tasche greifen. Sie können aber durch einen Wechsel auch erheblich sparen. Zwar verweist die Stiftung Warentest darauf, dass es auch auf die Leistung der Kassen ankommt. Doch tatsächlich sind die Unterschiede im gesetzlichen Gesundheitssystem marginal. Denn die gesetzlich vorgeschriebene Versorgung macht 95 Prozent aller Leistungen aus. Laut Gesetz hat jeder Versicherte einen Anspruch auf eine ausreichende, bedarfsgerechte, dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Wissenschaft entsprechende medizinische Krankenbehandlung.
Nahezu 330 Euro Ersparnis im Jahr möglich
Ein Umstieg lohnt. Wer aktuell beispielsweise von der BKK Exklusiv (Beitragssatz 16,59 Prozent) zur BKK Firmus (Beitragssatz 15,50 Prozent) wechselt, spart bei einem Monatseinkommen von 3.000 Euro pro Jahr knapp 200 Euro. Bei einem Einkommen nahe an der maximalen Monatshöchstgrenze (2023 sind dies 4.987,50 Euro) liegt der finanzielle Vorteil für den Versicherten sogar bei fast 330 Euro pro Jahr.
Der Kassenwechsel ist sehr einfach. Nach einem Antrag bei der neuen Kasse übernimmt diese die Kündigung bei der alten. Anschließend muss nur noch der eigene Arbeitgeber informiert werden. Wer bis Ende Januar 2023 kündigt, ist aber erst ab April Mitglied der neuen Kasse. Daher muss der Versicherte noch drei Monate lang den höheren Beitrag zahlen.
Kassenwechsel als möglicher Türöffner für Vermittler
Vermittler sollten ihre Kunden aktiv auf die Möglichkeit eines lukrativen Kassenwechsels hinweisen. Das kann über ein persönliches Kundenschreiben, per Newsletter oder die Homepage passieren. Die Information sollte allgemein und sachlich erfolgen. Für die Vermittlung zahlen viele Krankenkassen eine Provision. „Die liegt derzeit bei bis zu rund 100 Euro“, sagt Thomas Adolph, der das Vermittlungsportal www.makleraktiv.de betreibt. Wer sich hier registriert, muss nicht mit jeder Kasse eine Vergütungsvereinbarung treffen. Zudem kann er seine Kunden über Mehrleistungen der jeweiligen Kassen informieren.
Der Kassenwechsel kann dann als Türöffner für eine allgemeine Risikoanalyse dienen. Naheliegend ist etwa ein aufklärendes Gespräch zur Gesundheitsvorsorge. Denn besseren Schutz als Privatpatient im Krankenhaus oder eine hochwertige Zahnvorsorge können Krankenkassen nicht bieten.
Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek